Newsletter Arbeitsrecht

04 | 2026

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Gleiss Lutz | Employment Law Connected

Von Gleiss Lutz moderiertes Forum zu praxisrelevanten Themen und aktuellen Entwicklungen aus dem deutschen und internationalen Arbeitsrecht und an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht. Hier bekommen HR-Verantwortliche, Entscheidungsträger und (angehende) Juristen Einblicke in Best Practices, die neuesten Entwicklungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie Chancen und Herausforderungen für Unternehmen. Wir freuen uns auf den Austausch und Ihre Erfahrungen aus der Praxis.

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Nationale arbeitsrechtliche Entscheidungen

Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen
BAG, Urteil vom 27. Januar 2026 – 1 AZR 147/24

Das BAG entschied mit seinem Urteil, dass das Vorliegen eines (wirksamen) Betriebsratsbeschlusses nicht länger von Amts wegen zu prüfen ist, wenn eine Partei dessen Vorliegen allein mit Nichtwissen bestreitet.

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Betriebsverfassungsrecht – Einstellung von Führungskräften in Matrixorganisationen
BAG, Beschlüsse vom 23. September 2025 – 1 ABR 25/24 und 27. Januar 2026 – 1 ABR 18/25

Das BAG hat in zwei jüngeren Entscheidungen die Voraussetzungen präzisiert, unter denen eine Führungskraft eines anderen Konzernunternehmens in den Betrieb i.S.d. § 99 BetrVG „eingestellt“ wird. Erforderlich ist danach zum einen, dass der Betriebsinhaber gegenüber der Führungskraft ein (zumindest partielles) Weisungsrecht inne hat, und zum anderen, dass der Matrixmanager tatsächlich in die operativen Aufgaben oder Arbeitsprozesse des Betriebs eingebunden ist.

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Unwirksamkeit pauschaler Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen
BAG, Urteil vom 25. März 2026 – 5 AZR 108/25

Das BAG entschied mit diesem Urteil, dass eine Klausel, die den Arbeitgeber pauschal berechtigt, den Arbeitnehmer bei einer Kündigung von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen, den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist.

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Variable Vergütung: Schadensersatz mangels Mitteilung der Unternehmensziele 
BAG, Urteil vom 22. April 2026 – 10 AZR 28/25

Das BAG bestätigte mit seinem Urteil, dass dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche zustehen, wenn der Arbeitgeber die für die variable Vergütung maßgeblichen Unternehmensziele nicht oder nicht rechtzeitig mitteilt.

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Betriebsratsanhörung bei fehlgeschlagener Kündigungszustellung – LAG Baden-Württemberg schafft Klarheit
LAG BW, Urteil vom 10. Juni 2026 – 19 Sa 6/26

Das LAG Baden-Württemberg hat mit diesem Urteil entschieden, dass bei der erneuten Zustellung einer nicht zugegangenen Kündigungserklärung keine erneute Betriebsratsanhörung erforderlich ist, und zwar unabhängig davon, ob der Betriebsrat der ersten Kündigung vorbehaltlos zugestimmt hat. Damit widerspricht das LAG der wohl herrschenden Auslegung der bisherigen BAG-Rechtsprechung und schafft mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei fehlgeschlagenen Kündigungszustellungen. Die Revision wurde zugelassen.

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bEM: Hinzuziehung des Betriebsarztes und Hinweis auf Schweigepflicht
LAG BW, Urteil vom 14. Januar 2026 – 4 Sa 39/25

Das LAG Baden-Württemberg entschied mit seinem Urteil, dass Arbeitgeber für eine ordnungsgemäße Durchführung des bEM-Verfahrens nicht nur die Hinzuziehung des Betriebsarztes ermöglichen, sondern Beschäftigte auch über dessen Schweigepflicht informieren müssen.

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Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
LAG Niedersachsen, Urteil vom 8. April 2026 – 8 SLa 571/25

Das LAG Niedersachsen setzt die BAG-Rechtsprechung fort und entschied, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert ist, wenn der Arbeitnehmer trotz durchgehend attestierter Arbeitsunfähigkeit in diesem Zeitraum mehrfach seine Arbeitsleistung erbringt.

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Blick nach Europa

Brüssel Aktuell: DSGVO-Verstoß des Arbeitgebers führt nicht automatisch zum Beweisverwertungsverbot 

Interne Ermittlungen müssen Arbeitgeber oft unter Zeitdruck durchführen und dann bewerten, welche Maßnahmen sie auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ergreifen (müssen). Dabei sind auch datenschutzrechtliche Anforderungen an die Erhebung und Verarbeitung von Daten zu beachten. Mit seinem Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. C-484/24) bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die DSGVO kein automatisches Beweisverwertungsverbot für rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten enthält. Für Arbeitgeber folgt daraus mehr Rechtssicherheit. Wegen Bußgeld- und Schadensersatzrisiken bleibt datenschutzrechtliche Compliance aber eine zentrale Aufgabe.

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