Newsletter Arbeitsrecht

04 | 2025

Nationale arbeitsgerichtliche Entscheidungen

Gutschrift von Umkleidezeiten bei urlaubs- und krankheitsbedingter Abwesenheit
BAG, Urteil vom 14. Mai 2025 – 5 AZR 215/14

Das BAG entschied mit diesem Urteil, dass die tariflich geregelte pauschale Zeitgutschrift für das An- und Ablegen von Schutzkleidung eine besondere Form der Arbeitsvergütung sei, die lediglich nicht sofort ausgezahlt, sondern verrechnet werde. Sie sei daher nach dem Entgeltausfallprinzip auch für Zeiten urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit zu gewähren.

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Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich
BAG, Urteil vom 3. Juni 2025 – 9 AZR 104/24

In Prozessvergleichen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen findet sich oft die Regelung, wonach Urlaubsansprüche „in natura gewährt“ seien. Nach einer neuen Entscheidung des BAG ist diese Regelung nichtig, soweit sie den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft.

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Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wegen Verfahrensfehlern eines externen betrieblichen Eingliederungsmanagements
LAG BW, Urteil vom 14. Januar 2025 – 15 Sa 22/24

Das LAG Baden-Württemberg stellt klar: Überträgt der Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) auf einen externen Dienstleister, muss er sich dessen Verfahrensfehler nach § 278 BGB zurechnen lassen. Diese können zur Unwirksamkeit der personenbedingten Kündigung führen.

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Nachträgliche Klagezulassung bei unerkannter Schwangerschaft
BAG, Urteil vom 3. April 2025 – 2 AZR 156/24

Mit seinem Urteil konkretisiert das BAG die Voraussetzungen für den Sonderkündigungsschutz nach § 17 Abs. 1 MuSchG. Danach ist eine verspätet erhobene Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin, die schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG Kenntnis von einer bei Zugang der Kündigung bereits bestandenen Schwangerschaft erlangt, gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 KSchG nachträglich zuzulassen.

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Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds
BAG, Urteil vom 18. Juni 2025 – 7 AZR 50/24 

Das BAG stellt mit seinem Urteil klar, dass die Wahl eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers in den Betriebsrat den Arbeitgeber nicht dazu zwingt, den Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung weiter zu beschäftigen.

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Kryptowerte als Sachbezug i.S.d. § 107 GewO
BAG, Urteil vom 16. April 2025 – 10 AZR 80/24

Das BAG hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob Kryptowerte (hier: Etherum („ETH“)) zur Erfüllung von Provisionsansprüchen geeignet sind. Es entschied, dass diese als Sachbezug i.S.d. § 107 Abs. 2 S. 1 GewO vereinbart werden können, wenn dies objektiv im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgeltes muss aber dem Arbeitnehmer nach § 107 Abs. 2 S. 5 GewO in Geld ausgezahlt werden.

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Blick nach Europa

Brüssel Aktuell: Arbeitgeber-Schutzpflicht bei „Mitdiskriminierung“ von Eltern behinderter Kinder
EuGH, Urteil vom 11. September 2025 (C-38/24)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 11. September 2025 (C-38/24) klargestellt, dass Arbeitnehmer, die behinderte Kinder betreuen, auch vor mittelbarer Mitdiskriminierung geschützt sind. Soweit es Arbeitgebern zumutbar ist, müssen sie deshalb angemessene Vorkehrungen treffen, um eine solche Mitdiskriminierung von Betreuungspersonen zu verhindern.

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Aktuelle Gesetzgebungsinitiativen

Bundestariftreuegesetz

Der Kabinettsentwurf zum Bundestariftreuegesetz (BTTG-E) liegt vor. Nach dem Entwurf müssen Unternehmen, die zukünftig öffentliche Aufträge des Bundes erhalten wollen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten und sicherstellen, dass auch ihre Nachunternehmer dies gewährleisten. Im Falle eines Verstoßes drohen Vertragsstrafen und der Ausschluss von Vergabeverfahren.

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Podcast

Integrity Lens – #MeToo aus Compliance und arbeitsrechtlicher Perspektive
EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 (Az. C-65/23) 

In dieser Folge unseres Integrity Lens-Podcasts befassen wir uns mit dem Thema #MeToo. Marina von Eicke und Caroline Saalwächter-Hirsch, Expertin für #MeToo-Investigations, sprechen mit Arbeitsrechtlerin Lisa Deckers über Ansätze und Herausforderungen für Unternehmen im Umgang mit #MeToo-Vorwürfen.

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