Newsletter Arbeitsrecht

02 | 2026

Nationale arbeitsgerichtliche Entscheidungen

Betriebsratsvergütung – Berücksichtigung in Amtszeit erworbener Qualifikationen
BAG, Urteil vom 13. August 2025 – 7 AZR 174/24

Das BAG entschied mit diesem Urteil, dass durch die und während der Amtstätigkeit von einem Betriebsratsmitglied erworbene Qualifikationen bei einer Bewerbung zu berücksichtigen sind, soweit diese für die angestrebte Stelle relevant sind.

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Probezeit bei Befristung – Verhältnismäßigkeit der Probezeitdauer
BAG, Urteil vom 30. Oktober 2025 – 2 AZR 160/24

Das BAG entschied mit diesem Urteil, dass die Verhältnismäßigkeit der Probezeitdauer bei befristeten Arbeitsverträgen nicht anhand genereller Regelwerte bestimmt werden kann. Erforderlich sei immer eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit.

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Betriebsverfassungsrecht – Einstellung von Führungskräften bei Matrixstrukturen
BAG, Beschluss vom 23. September 2025 – 1 ABR 25/24

Das BAG hat mit seinem Beschluss konkretisiert, wann eine Einstellung i.S.d. § 99 BetrVG vorliegt, wenn konzernangehörige Führungskräfte im Betrieb eines Konzernunternehmens eingesetzt werden, ohne bei diesem angestellt zu sein.

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Annahmeverzugslohn – Grenzen der vertraglichen Abdingbarkeit
BAG, Beschluss vom 28. Januar 2026 – 5 AS 4/25

Das BAG entschied mit diesem Beschluss, dass Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers aus § 615 S. 1 BGB für den Fall einer unwirksamen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werdenden Arbeitgeberkündigung nicht im Voraus abbedungen werden können.

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Freiwillige Lohnerhöhung – Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
BAG, Urteil vom 26. November 2025 – 5 AZR 239/24

Das BAG entschied mit seinem Urteil, dass eine Differenzierung bei Lohnerhöhungen nicht durch Anreizfunktion gerechtfertigt werden kann, wenn die begünstigte Gruppe zum erklärten Ziel nicht weiter beitragen kann. Maßgeblich sei der Zweck der Leistungsgewährung, nicht der Vorenthaltung.

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Lohnsteuerrecht – Kosten für betriebliche Verabschiedungsfeier sind kein Arbeitslohn
BFH, Urteil vom 19. November 2025 – VI R 18/24

Der BFH entschied mit diesem Urteil, dass Aufwendungen des Arbeitgebers für eine betriebliche Verabschiedungsfeier keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen, wenn die Veranstaltung überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt.

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Blick nach Europa

Brüssel Aktuell: Arbeitszeit auch auf dem Rücksitz – EuGH bestätigt Einordnung von Fahrzeiten als Arbeitszeit

Mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az. C-110/24) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Reisezeiten zu wechselnden Arbeitsorten, die nach Vorgaben des Arbeitgebers absolviert werden, als Arbeitszeit zu bewerten sind. Die Entscheidung fügt sich in die ständige Rechtsprechung des EuGH ein und gibt Arbeitgebern Anlass, die eigenen arbeitszeitbezogenen Prozesse kritisch zu prüfen – insbesondere auch im Hinblick auf die ggf. abweichende Frage der Vergütungspflicht.

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