Kompetenz

Nena Husemann berät Mandanten im Öffentlichen Wirtschaftsrecht, schwerpunktmäßig im Energie- und Umweltrecht sowie zum Außenwirtschaftsrecht.

Vita

Nena Husemann absolvierte ihr Studium in Bielefeld. Sie war von 2018 bis 2022 während ihrer Promotion im Umweltrecht bei Gleiss Lutz als Wissenschaftliche Mitarbeiterin beschäftigt und ist seit 2024 als Anwältin tätig. Ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie u.a. bei der Deutschen Botschaft in Reykjavik (Island).

Nena Husemann spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
Aller guten Dinge sind drei: § 36a LPlG NRW und das "Windenergie-Moratorium" in NRW

in: KlimaRZ 2025, S. 109-115

Zur Veröffentlichung
Die Ampel-Bilanz beim Ausbau der Windenergienutzung an Land

in: KlimR 2025, S. 2-8

Zur Veröffentlichung

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News
EnWG-Novelle: Nur eine Übergangslösung für Kundenanlagenbetreiber Zum Artikel
Außenwirtschaftsrecht Update: Sanktionen der EU gegen Russland – 19. Sanktionspaket Zum Artikel
Update Windenergieanlagen an Land: Novellierung der Gemeindeöffnungsklausel in § 245e Abs. 5 BauGB Zum Artikel
Gleiss Lutz berät Hayfin bei Kauf der Gropius Passagen Zum Mandat
Update zur Kundenanlage: BGH veröffentlicht Entscheidungsgründe Zum Artikel
BGH hält Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher grundsätzlich für zulässig Zum Artikel

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Nena Husemann spricht Deutsch und Englisch.

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