Öffentliches Recht

Update Netzanschluss: Neue Vergabeverfahren auf Verteilnetzebene – Netze BW und E.ON-Töchter stellen Pilotverfahren vor

Die Nachfrage nach Netzanschlüssen übersteigt in zahlreichen Regionen Deutschlands die verfügbaren Kapazitäten im Verteilnetz. Das bisherige „Windhundprinzip" – wer zuerst kommt, mahlt zuerst – wird dieser Situation nicht mehr gerecht. Auf Übertragungsnetzebene haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bereits ein sog. Reifegradverfahren eingeführt, das Netzanschlussanfragen anhand von Planungsstand und Umsetzungswahrscheinlichkeit priorisiert (wir berichteten hier). Der Entwurf des sog. Netzpakets sieht nun vor, Verteilnetzbetreiber künftig zur Einführung einheitlicher, strukturierter Vergabeverfahren für Netzanschlusskapazitäten zu verpflichten (wir berichteten hier). Die rein zeitliche Reihenfolge der Antragstellung soll durch eine kriterienbasierte Priorisierung ersetzt werden. Noch bevor eine gesetzliche Verpflichtung in Kraft tritt, haben einzelne Verteilnetzbetreiber eigene Verfahren eingeführt.

Kriterienbasiertes Zuteilungsverfahren der E.ON-Verteilnetzbetreiber

Die E.ON-Tochtergesellschaften Bayernwerk Netz, E.DIS Netz und Schleswig-Holstein Netz haben am 13. August 2026 ein kriterienbasiertes Zuteilungsverfahren für Netzanschlusskapazitäten vorgestellt.

Geltungsbereich: Das kriterienbasierte Zuteilungsverfahren gilt für Bezugskunden mit einem (zusätzlichen) Leistungsbedarf von mehr als 1 MW sowie für Batteriespeicher mit einem Bezugsbedarf von mehr als 300 kW. Ausgenommen sind insbesondere Haushaltskunden, Grünstromspeicher, reine Einspeiseanlagen sowie privilegierte Kundengruppen der Daseinsvorsorge (z.B. Krankenhäuser, Rettungsdienste, Bildungseinrichtungen). Für diese gilt weiterhin das Windhundprinzip.

Verfahrensablauf: Das kriterienbasierte Zuteilungsverfahren gliedert sich in vier Phasen: Zunächst werden verfügbare Netzanschlusskapazitäten durch den Netzbetreiber ermittelt und über eine Netzkarte veröffentlicht (9 Wochen). Danach können Netzanschlussanträge über ein digitales Portal eingereicht werden (6 Wochen). Anschließend werden alle Anträge anhand fester Bewertungskriterien automatisiert geprüft (16 Wochen). Zuletzt erfolgt die Rückmeldung an alle Antragsteller.

Bewertungskriterien: Die Bewertung erfolgt automatisiert anhand von sechs gleich gewichteten Kriterien (je max. 10 Punkte, insgesamt max. 60 Punkte). Bei Punktegleichheit und räumlicher Konkurrenz entscheidet das Los.

  • Reifegrad des Projekts – bewertet Planungs- und Genehmigungsstand zum Zeitpunkt der Antragstellung; je reifer das Projekt ist, desto mehr Punkte werden für dieses Kriterium gewährt; 
  • Beitrag zum Regionalszenario (§ 14d EnWG) – bewertet, inwieweit das Vorhaben zu den in den Regionalszenarien hinterlegten klima- und energiepolitischen Zielen beiträgt;
  • EE-Co-Location – berücksichtigt die gemeinsame Nutzung eines Netzverknüpfungspunkts mit einer Erneuerbare-Energien-Anlage;
  • Flexibilitätsbereitschaft – berücksichtigt die Bereitschaft zum Abschluss eines Flexible Connection Agreement (FCA), mit dem sich der Antragsteller verpflichtet, seine Netzanschlusskapazität in Engpasssituationen anzupassen;
  • Lokale Infrastrukturabhängigkeit – bewertet die Abhängigkeit des Vorhabens von lokaler Wasser-, Wärme-, Verkehrs-, Gas- oder Dateninfrastruktur (standortgebundene Vorhaben werden höher bewertet);
  • Bestehender Netzverknüpfungspunkt – bewertet, ob das Vorhaben an einen bereits vorhandenen Netzanschlusspunkt anknüpft (Antragsteller mit bereits getätigten standortgebundenen Investitionen werden bevorzugt).

Die erste Antragsphase beginnt bei allen drei Verteilnetzbetreibern am 12. Oktober 2026; eine Rückmeldung ist für den 15. März 2027 vorgesehen. Künftig soll es jährlich zwei Antragsphasen geben. Nach Abschluss des ersten Zuteilungszyklus werden die operativen Erfahrungen ausgewertet. Auf dieser Grundlage soll auch über einen Rollout auf weitere E.ON-Verteilnetzbetreiber entschieden werden.

Netze BW: Stichtagsbezogenes Punkteverfahren

Die Netze BW, größter Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg, hat zum 13. August 2026 in Abstimmung mit dem Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg (VfEW) ein stichtagsbezogenes Vergabeverfahren eingeführt. 

Geltungsbereich: Das stichtagsbezogene Punkteverfahren richtet sich an Projekte, die innerhalb der nächsten drei Jahre realisiert werden sollen und erfasst alle Bezugsanschlüsse sowie Leistungserhöhungen in der Mittel- und Hochspannung mit einer Gesamtanmeldeleistung ab 950 kW sowie Graustromspeicher mit Netzbezug. Ausgenommen – und damit weiterhin im Windhundverfahren – sind insbesondere Anschlüsse für Anlagen nach EEG oder KWKG (einschließlich Grünstromspeicher in Co-Location ohne Netzbezug), Graustromspeicher mit Netzbezug ohne Erhöhung der Bezugsleistung, Bezugsanschlüsse und Leistungserhöhungen unter 950 kW sowie Anschlüsse für die essenzielle Daseinsvorsorge nach § 53a EnWG (z.B. Wohngebäude, Krankenhäuser, Schulen, Rettungsdienste, Feuerwehr, Bundeswehr).

Verfahrensablauf: Auch im stichtagsbezogenen Verfahren werden Netzanschlussanträge künftig nicht mehr einzeln, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet. Konkrete Verfahrensdetails wurden bislang nicht veröffentlicht.

Bewertungskriterien: Die Bewertung erfolgt anhand von drei Hauptkriterien:

  • Projektreife (Gewichtung ca. 50 %): Je weiter ein Projekt vorbereitet ist, desto höher die Bewertung. Berücksichtigt werden Flächensicherung (16 %), Genehmigungsstand (19 %) und Status der Übergabestation (15 %).
  • Ortsgebundenheit (Gewichtung ca. 34 %): Standortgebundene Vorhaben, etwa Erweiterungen bestehender Anlagen oder Anbindungen an Fern- und Nahwärmenetze, werden bevorzugt.
  • Frühzeitigkeit (Gewichtung ca. 16 %): Berücksichtigt wird, wie früh eine Anfrage angemeldet wurde. Auch eine frühzeitige Interessensbekundung für Vorhaben mit einem Umsetzungshorizont von mehr als drei Jahren wird positiv bewertet.
    Die erste Antragsphase bei Netze BW ist vom 1. November bis 31. Dezember 2026 geplant; die erste Vergabe ist für März 2027 vorgesehen. Informationen zu weiteren Verfahrensrunden liegen noch nicht vor.

Bewertung und Ausblick

Nach der Einführung des Reifegradverfahrens auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber war absehbar, dass auch auf Verteilnetzebene eine Neuordnung der Netzanschlussverfahren folgen würde. Auf der Verteilnetzebene ist der Anschlussdruck besonders hoch und die verfügbaren Kapazitäten sind vielerorts knapp, sodass eine Umstellung von der bisherigen zeitlichen Priorisierung auf kriterienbasierte Vergabeverfahren absehbar war. Dabei sind Netzbetreiber – unabhängig von einer etwaigen gesetzlichen Verpflichtung durch das Netzpaket – bereits jetzt gehalten, die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten diskriminierungsfrei vorzunehmen. Eigenständig eingeführte Vergabeverfahren einzelner Verteilnetzbetreiber müssen sich daher schon heute an diesem Maßstab messen lassen.

Aus Sicht der Anschlussnehmer schafft es nun eine neue Unübersichtlichkeit, dass die Netzbetreiber unterschiedliche Verfahren und Kriterien etablieren wollen. Angesichts der Vielfalt der deutschen Netzbetreiberlandschaft ist davon auszugehen, dass die Anschlussverfahren regional erheblich auseinanderfallen werden. Spannend bleibt zu beobachten, welche Entscheidungspraxis sich bei den Netzbetreibern etabliert, wie die Entscheidungen kommuniziert und begründet werden und wie sich abgelehnte Anschlusspetenten in der Folge verhalten werden. Während das Windhundprinzip einem klaren – wenn auch schlichten – Kriterium folgte, eröffnen die nunmehr aufgestellten Bewertungskriterien zusätzliche Argumentationsräume für einen etwaigen Rechtsschutz gegen ablehnende Anschlussentscheidungen.

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