Compliance & Investigations

Integrity Lens – Das Beschwerdeverfahren nach dem LkSG: Wie Unternehmen jetzt konkret handeln sollten

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit Januar 2024 für inländische Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und verpflichtet diese, Risiken für Menschenrechte und Umwelt in ihren internationalen Lieferketten aufzudecken und zu minimieren. Unternehmen müssen ein internes Beschwerdeverfahren einrichten, über das Personen menschenrechtliche und umweltbezogene Bedenken melden können.

In dieser Folge des Integrity-Lens-Podcasts zeigen unsere Expertin für Compliance Caroline Saalwächter-Hirsch und unser ESG-Experte Florian Valentin Schuler, was das Gesetz für die Etablierung einer Hinweisgeberkultur in Unternehmen bedeutet und was Unternehmen jetzt prüfen sollten, da viele bei der Umsetzung noch Lücken aufweisen, wie eine Studie des UN Global Compact Network im Juni 2026 gezeigt hat. Sie informieren darüber, welche konkreten Schritte Unternehmen einleiten sollten, von der Bestandsaufnahme ihrer Hinweisgeberkanäle, über die tatsächliche Bearbeitung von konkreten Beschwerden bis zur vertrauensvollen Etablierung des Hinweisgebersystems in die Unternehmenskultur.

Abschließend gehen sie auf die europäischen Regelungen im Rahmen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive ein. Viel Spaß beim Zuhören!

Hier finden Sie die Studie „Germany’s Supply Chain Due Diligence Act“.

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