Vom geplanten Unternehmenssanktionenrecht werden voraussichtlich Auswirkungen nicht nur auf das Strafrecht, sondern auch auf das Kartellrecht ausgehen. Schnittstellen werden sich dabei insbesondere in Zusammenhang mit § 298 StGB (Submissionsbetrug) ergeben. Diesbezüglich können sich Fragen zur Zuständigkeit von Strafverfolgungs- und Kartellbehörden sowie zur Bedeutung von Kronzeugenprogrammen stellen. Weitere Fragen können sich hinsichtlich der Berücksichtigung von (kartellrechtlichen) Compliance-Programmen bei der Straf- bzw. Bußgeldzumessung ergeben. Vor diesem Hintergrund soll der Workshop einen Überblick über etwaige Auswirkungen des geplanten Unternehmenssanktionenrechts auf das Kartellrecht geben.
Speaker
Event
6. DICO Forum Compliance 2019
Description
Forward
Berlin
02:00 AM
14.05.2019
Berlin
02:00 AM
15.05.2019
Expertise