Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Modellvorhaben und Selektivverträgen

Datenschutz im Gesundheitssektor

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Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DS-GVO) wird in Deutschland ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar gelten. Mit der DS-GVO wird ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht geschaffen, das Privatunternehmen und öffentliche Stellen zu erheblichen Anpassungen zwingt. Für den Gesundheitssektor räumt die Verordnung dem nationalen Gesetzgeber zudem durch „Öffnungsklauseln“ die Möglichkeit ein, eigene datenschutzrechtliche Regelungen und Konkretisierungen zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten. In Deutschland wird Anfang Februar mit der Vorlage entsprechender Gesetzentwürfe der zuständigen Ministerien gerechnet. Im Rahmen eines kompakten Tagesseminars werden externe und interne Referenten über die DS-GVO, den aktuellen Stand der Überlegungen auf Bundesebene zu den nationalen Vorschriften zum Gesundheits- und Sozialdatenschutz und die sich für die Krankenkassen ergebenden Folgen informieren und diskutieren. Unter dem Blickwinkel des Datenschutzes wird auch die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitsbereichs und die Möglichkeiten, die sich hierdurch für gesetzliche Krankenkassen bieten, behandelt.

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Berlin 12:00 AM 17.02.2017
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