Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 1. August in Kraft treten wird, entfaltet umfangreiche Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Sie reichen von Stellenausschreibung, über Bewerbungsverfahren und laufendes Arbeitsverhältnis bis weit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Um keine Schadensersatzforderungen zu riskieren, ist wichtig, sich mit der neuen Regelung vertraut zu machen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Jedes Unternehmen sollte einen Katalog der erforderlichen Maßnahmen erstellen und danach arbeiten.

Das Seminar soll Ihnen eine Hilfestellung beim Umgang mit dem neuen Antidiskriminierungsrecht geben. Ausreichend Zeit für Fragen und Diskussion ist eingeplant.

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Stuttgart 12:00 AM 03.08.2006
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