Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Nach langer Diskussion trat am 18. August 2006 das heftig umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Die Regelungen zielen darauf ab, Beschäftigte vor Diskriminierungen wegen Alters, Geschlechts, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Rasse, ethnischer Herkunft oder sexueller Identität zu schützen, und entfalten erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Benachteiligungen müssen von Stellenausschreibung, über Bewerbungsverfahren und laufendes Arbeitsverhältnis bis zur Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermieden werden. Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass weder er selbst noch andere Beschäftigte oder Dritte sich diskriminierend verhalten. Anderenfalls drohen erhebliche Sanktionen, die u. a. zu Unterlassungsbegehren des Betroffenen sowie zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen führen können. Jedes Unternehmen sollte sich daher mit den neuen Regelungen vertraut machen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

Im Seminar werden die Inhalte des AGG vorgestellt sowie anhand von Fallbeispielen Hilfestellungen für die unternehmerische Praxis gegeben.

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Stuttgart 12:00 AM 21.11.2006
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