Die Dichte der nationalen und zu erwartenden europäischen Rechtsänderungen ist so hoch wie seit der großen Vergaberechtsreform im Jahr 2016 nicht mehr:
- Der nationale Gesetzgeber hat mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz und dem Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr in diesem Jahr bereits zwei Instrumente mit dem Ziel der einfacheren und schnelleren Durchführung von Vergabeverfahren umgesetzt. Eine Reform der UVgO ist für 2027 geplant. Durch das Tariftreuegesetz wurde auf Bundesebene der Rechtsrahmen geschaffen, dass öffentliche Auftraggeber des Bundes mit ihren Beschaffungen auch sozial- und arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgen können.
- Auf europäischer Ebene hat die Kommission jüngst den Entwurf für einen EU Procurement Act veröffentlicht, durch den das Vergaberecht europaweit harmonisiert und stark vereinfacht werden soll.
- Aufgrund der sicherheitspolitischen Entwicklungen rückt die Beschaffung im Verteidigungssektor verstärkt in den Fokus. Hierfür gibt es traditionell sowohl im europäischen als auch im nationalen Recht Sonderregelungen.
In dieser dreiteiligen Webinar-Reihe wird ein kompakter Überblick über die aktuellen Entwicklungen und ihre praktischen Auswirkungen für öffentliche Auftraggeber, zur Beachtung des Vergaberechts verpflichtete Fördermittelempfänger und Bieter gegeben. Die Expertinnen und Experten beleuchten die bereits in Kraft getretenen sowie die geplanten Änderungen, ordnen politische und regulatorische Entwicklungen ein und zeigen auf, welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben.
Für die Teilnehme kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter events@gleisslutz.com.
Details und Termine
Mittwoch, 18. November 2026
13:00 bis 14:00 Uhr
Änderungen im nationalen Vergaberecht – Vergabebeschleunigungsgesetz, Tariftreuegesetz, Haushaltsrecht und UVgO
Donnerstag, 26. November 2026
13:00 bis 14:00 Uhr
Der EU Procurement Act – Was aus Brüssel auf Auftraggeber und Bieter zukommt
Mittwoch, 2. Dezember 2026
13:00 bis 14:00 Uhr
Beschaffung im Verteidigungssektor – vergaberechtliche Besonderheiten