Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 5. Juni 2026 bestätigt, dass Unternehmen den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation für denselben Stromverbrauch gleichzeitig nutzen können. Die Umsetzung der Kumulierungsmöglichkeit von Industriestrompreis und Strompreiskompensation hängt von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für 2027 ab. Ob und wann Deutschland die Ausweitung der Strompreiskompensation umsetzt und wie sie finanziert wird, ist noch offen.
Industriestrompreis und Strompreiskompensation
Der Industriestrompreis gewährt stromintensiven Unternehmen bestimmter Sektoren auf Antrag für bis zu 50 % ihres jährlichen Stromverbrauchs einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % des durchschnittlichen Großhandelspreises, wobei ein Zielpreis von 5 ct/kWh als Untergrenze gilt. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 % der erhaltenen Billigkeitsleistung in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden – etwa in erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachfrageseitige Flexibilität oder Infrastrukturmodernisierung. Die Strompreiskompensation gewährt dagegen Unternehmen bestimmter Sektoren einen Ausgleich für Teile der auf den Strompreis aufgeschlagenen CO₂-Kosten. Anträge können Unternehmen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt stellen.
Entwicklung und aktueller Anlass
Der Industriestrompreis hat in den vergangenen Monaten eine rasante Entwicklung durchlaufen: Im November 2025 einigte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD auf die Einführung eines Industriestrompreises für die Jahre 2026 bis 2028. Im Januar 2026 legte das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf der Förderrichtlinie vor, der Begriffsbestimmungen, Antragsverfahren und Nachweispflichten konkretisierte (wir berichteten hier). Am 16. April 2026 erteilte die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung auf Grundlage des CID-Beihilferahmens (wir berichteten hier), und mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger am 6. Mai 2026 trat das Entlastungsprogramm schließlich in Kraft (wir berichteten hier). Nun kommen weitere wesentliche Bausteine hinzu: Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 5. Juni 2026 bestätigt, dass es von der von der EU-Kommission geschaffenen Möglichkeit, den Industriestrompreis mit der bereits bestehenden Strompreiskompensation zu kombinieren, für das Abrechnungsjahr 2026 Gebrauch machen will. Daneben wird auch an der Strompreiskompensation geschraubt: Am 8. Juli 2026 hat die Europäische Kommission eine umfassende Ausweitung beschlossen.
Neuer Krisenrahmen der EU-Kommission ermöglicht Kumulierung
Die Rechtsgrundlage für die Kumulierungsmöglichkeit liefert ein neuer Krisenrahmen der EU-Kommission. Vor dem Hintergrund der Nahost-Krise hat die Europäische Kommission am 29. April 2026 einen befristeten Beihilferahmen (C(2026) 2947 final, Middle East Crisis Temporary State Aid Framework, sog. METSAF) auf Basis von Art. 107 Abs. 3 lit. c AEUV angenommen. Dieser folgt als kurzfristiges Kriseninstrument auf den Entwurf des Temporary Iran Crisis Energy Framework (sog. TICEF). Für stromintensive Unternehmen eröffnet dieser Beihilferahmen zusätzliche Förderspielräume: Bis zum 31. Dezember 2026 kann eine Ermäßigung des durchschnittlichen jährlichen Großhandelsmarktpreises um bis zu 70 % – statt der regulären 50 % – als angemessen gelten. Anders als beim regulären Industriestrompreis ist der sog. Dekarbonisierungsbeitrag bei diesen befristeten Krisenmaßnahmen nicht zwingend erforderlich. Vor allem aber ermöglicht der Krisenrahmen erstmals eine Kumulierung der beiden Entlastungsinstrumente: Beihilfen nach Abschnitt 4.5 des CID-Beihilferahmens (Industriestrompreis) können nun mit Beihilfen nach Abschnitt 3.1 der EHS-Leitlinien (Strompreiskompensation) für denselben Stromverbrauch kombiniert werden – eine Möglichkeit, die zuvor ausgeschlossen war.
Bundeswirtschaftsministerium bestätigt Kumulierungsmöglichkeit
Wie Deutschland diese neu geschaffene Kumulierungsmöglichkeit nutzen will, zeigt die jüngste Reaktion des Bundeswirtschaftsministeriums. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums hat am 5. Juni 2026 in Berlin bestätigt, dass das Ministerium von der Kumulierungsmöglichkeit Gebrauch machen will: Die neuen Möglichkeiten „erlauben temporär und teilweise, denselben Stromverbrauch sowohl in der Strompreiskompensation als auch über den Industriestrompreis zu entlasten“. Eine wichtige Einschränkung ist dabei hervorzuheben: Die Kumulierungsmöglichkeit ist zeitlich befristet – sie gilt nur für das Abrechnungsjahr 2026, da der zugrunde liegende METSAF bis zum 31. Dezember 2026 befristet ist (s.o.). Bislang bleibt es national außerdem bei der Begrenzung auf 50 % und dem Erfordernis des Dekarbonisierungsbeitrags. Eine Anpassung der nationalen Förderrichtlinie zum Industriestrompreis (BAnz AT 06.05.2026 B1), die die Kumulierung formal ermöglichen würde, steht noch aus.
Für die Praxis bedeutet die Kumulierungsmöglichkeit: Strom- und handelsintensive Unternehmen, insbesondere aus der Stahl-, Aluminium-, Chemie- und Papierindustrie, können künftig – vorbehaltlich einer Anpassung der Förderrichtlinie und der Bereitstellung von Haushaltsmitteln – neben der bereits bestehenden Strompreiskompensation auch den Industriestrompreis für denselben Stromverbrauch in Anspruch nehmen.
EU-Kommission genehmigt Ausweitung der Strompreiskompensation
Am 8. Juli 2026 hat die Europäische Kommission darüber hinaus die Ausweitung der Strompreiskompensation genehmigt. Damit können rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 weitere energie- und handelsintensive Branchen bei ihren Stromkosten entlastet werden. Zu den bisherigen elf Sektoren kommen 20 weitere hinzu, darunter Unternehmen der organischen Chemie und der Glasindustrie. Für bereits beihilfeberechtigte Branchen steigt zudem die Förderintensität: Die Stahlindustrie erhält künftig eine Beihilfeintensität von 80 %. Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erklärte hierzu: „Eine Erweiterung in diesem Umfang hat es bislang noch nicht gegeben.“ Das sei ein „wichtiges Signal für die energieintensive Industrie in Deutschland“ – und ein Signal, dass (neben der Kumulation dieser Kompensationsmöglichkeit mit dem Industriestrompreis) auch die Erweiterung der Strompreiskompensation zum Einsatz kommen soll. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte an, die Strompreiskompensation für die Abrechnungsjahre ab 2026 weiterzuentwickeln und der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung vorzulegen. Ziel ist es, die Subventionen dauerhaft zu verankern. Ebenso wie die Kumulierungsmöglichkeit steht auch die Erweiterung der Strompreiskompensation noch unter dem Vorbehalt der Anpassung der Billigkeitsrichtlinie zur Strompreiskompensation (Entwurf vom 22. Mai 2026).
Fazit und Ausblick – Finanzierung offen
Durch die Kumulierungsmöglichkeit entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von rund einer Milliarde Euro. Bundeswirtschaftsministerin Reiche hatte den Finanzminister aufgefordert, die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen. Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf für 2027 beschlossen. Der Industriestrompreis wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert, welcher seinerseits u. a. aus Einnahmen des EU-Emissionshandels sowie, wie im Haushaltsentwurf 2027 ebenfalls festgesetzt, mit EUR 10 Mrd. aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klima finanziert wird. Der Entwurf sieht vor, dass rund EUR 2,7 Mrd. aus den Einnahmen des EU-Emissionshandels vom KTF in den Kernhaushalt umgeleitet werden sollen; im KTF sind somit weniger finanzielle Mittel verfügbar. Diese Umleitung soll der Entlastung des Bundeshaushalts dienen. Ob dies Einfluss auf die Kumulierungsmöglichkeit hat, bleibt abzuwarten: Der Wirtschaftsplan des KTF für 2027 wird laut dem Kabinettsbeschluss gesondert vor der Zuleitung des Haushaltsgesetzes an den Bundestag und den Bundesrat erstellt. Auch bei der Ausweitung der Strompreiskompensation bestehen noch offene Fragen zur Finanzierung. Die Strompreiskompensation wird ebenfalls aus den Mitteln des KTF finanziert. Betroffene Unternehmen sollten die weitere Entwicklung daher aufmerksam verfolgen.