Die wichtigsten Entscheidungen des EuGH 2007 im Bereich Beihilfen - Paneldiskussion: Marktversagen als neues Prüfungskriterium (Vorsitzender)

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Es gibt nur wenige Bereiche des Gemeinschaftsrechts, welche in einem vergleichbaren Ausmaß die wirtschaftlichen Aktivitäten der nationalen öffentlichen Verwaltung beeinflussen, wie die EU-Beihilfen. Die Kontrolle der staatlichen Zuwendungen seitens der Europäischen Kommission greift tief in die nationalstaatlichen Aktivitäten ein und beeinflusst die sonst freie Ausgabe der staatlichen Mittel und die Ausführung der regionalen Politik. Bereits 2005 hat die Europäische Kommission eine umfassende Reform des Beihilfenrechts 2005 initiiert, welche sich über 5 Jahre erstrecken wird. Dabei verfolgt die Reform mehrere Ziele: Zum einen möchte die Europäische Kommission eine größere Transparenz des Beihilfensystems und die Vereinfachung des Verfahrens durch die Neufassung einiger Bereiche erreichen. Andererseits besteht das Hauptziel der Reform darin, mit Hilfe der staatlichen Subventionen einen wichtigen Beitrag zur Lissabon Strategie zu leisten, um ihr neue Impulse zu verleihen. Die Beihilfenkontrolle auf europäischer Ebene ist für die Gewährleistung des freien Wettbewerbs zwischen den Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus bietet Sie erhebliche Schnittstellen zu Bereichen wie Forschung und Entwicklung, Umweltschutz oder Dienstleistungen im Daseinsvorsorgebereich. Die in dem State Aid Action Plan 2005-2009 vorgesehenen Reformschritte sehen die Kürzung der zulässigen Beihilfen sowie eine zielgerichtete und effizientere Vergabe von Zuwendungen vor. Dabei soll der Aspekt der Wirtschaftlichkeit bei der Beihilfevergabe in den Vordergrund rücken. Dem Reformvorhaben zufolge führt die Europäische Kommission neue Kriterien der Zulässigkeit der staatlichen Beihilfen, wie das Prüfungskriterium des Marktversagens, ein. Die bisherigen Kriterien werden weiter- bzw. neuentwickelt, wie es z.B. bei Private Investor Test, Balancing Test sowie Altmark-Trans-Kriterien der Fall ist. Diese Änderungen werden von den nationalen Behörden kontrovers diskutiert, sehen diese doch erhebliche Probleme bei der Qualifizierung der Maßnahmen als notifikationsbedürftige Beihilfen voraus. So muss die öffentliche Hand nach der Einführung des Montypakets stets überprüfen, ob die Ausgleichzahlungen an die öffentliche Dienstleistungen erbringenden Unternehmen eine unzulässige Beihilfe darstellen. Gerade bei komplizierten Fällen, wie z. B. beim Daseinsvorsorgesystem, ergibt sich z. T. erhebliches Klärungspotential. Im Jahre 2007 werden viele neue Rechtsakte in der Praxis erstmals angewendet, wie z. B. die Neuregulierung von Bürgschaften, die Neufassung der Regionalbeihilfenvorschriften, neue Leitlinien im Bereich von Forschung, Entwicklung und Innovation, sowie die Erhöhung der Maximalgrenze der De minimis Beihilfen. Weitere Änderungen gibt es im Bereich den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Gerade im Bereich von Risikokapitalbeihilfen ergeben sich klärungsbedürftige Besonderheiten (Mezzanine Finanzierungsinstrumenten, vor allem im Bezug auf stille Beteiligungen). Die ständigen Neuregulierungen seitens der Europäischen Union stellen eine große Herausforderung für die nationalen Behörden dar. Die zahlreichen Vorschriften tragen nur zum Teil zur angestrebten Transparenz bei. Oftmals wird durch die großzügige Anwendung unbestimmter Begrifflichkeiten und dem Bestehen mehrerer Rechtsakte zum selben Bereich genau das Gegenteil bewirkt. Durch sich daraus ergebende erhebliche Interpretationsschwierigkeiten wird die Erfüllung von Aufgaben der öffentlichen Hand, den Bürgern und der Europäischen Kommission gegenüber, wesentlich erschwert. Die Umwandlung der europäischen Politik in die tägliche Praxis verursacht folglich einen hohen Informations- und Erklärungsbedarf seitens der Mitarbeiter der öffentlichen Behörden.

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Berlin 12:00 AM 17.09.2007
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