Produkthaftung/-sicherheit

Umfassende Kompetenz auf allen Gebieten

Mit jahrzehntelanger Erfahrung zählt Gleiss Lutz zu den führenden Beratern auf dem Gebiet des Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrechts. In der Beratungspraxis sind hier häufig zivilrechtliche, öffentlich-rechtliche und strafrechtliche Aspekte gleicher- maßen von Bedeutung. Als eine der wenigen Full Service-Kanzleien in Deutschland sind wir in der Lage, das Spezialwissen von erstklassigen Anwälten verschiedener Fachgebiete zu bündeln und zu allen Aspekten eines Produkthaftungsfalls auf höchstem Niveau zu beraten.

Immer wieder waren wir in der Vergangenheit an richtungsweisenden Gerichts- entscheidungen im Produkthaftungsrecht beteiligt: So haben wir zum Beispiel das „Pflegebetten-Urteil“, die bislang wichtigste zivilrechtliche Entscheidung des BGH zu Rückruffragen, erstritten.

Unser Beratungsspektrum reicht von der präventiven Beratung und der Entwicklung von Risikovermeidungs- und Rückrufstrategien, über das Produktsicherheitsrecht und die Produktzertifizierung, die Erstellung und Verhandlung von Qualitätssicherungs- vereinbarungen bis hin zur Abstimmung mit Versicherern und der streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung in Produkthaftungsfällen. Wir steuern und koordinieren weltweite Rückrufaktionen und führen Unternehmen im Ernstfall sicher durch Krisen. Wir helfen Fehler bei der Kommunikation mit Behörden im In- und Ausland zu vermeiden und minimieren straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Risiken.

kanzleimonitor 2021/2022
„Empfohlene Kanzlei für Produkthaftung“

Product Compliance

Die Einhaltung zahlreicher nationaler und internationaler Vorgaben und Richtlinien ist heute in vielen Bereichen Voraussetzung für das rechtmäßige Inverkehrbringen eines Produkts.

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Wir unterstützen Unternehmen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts bei der Einhaltung dieser Vorgaben; sei es bei der Durchführung von Risikobewertungs- und Konformitätsbewertungsverfahren, der Einhaltung von Meldepflichten und der Kommunikation mit den zuständigen Behörden im In- und Ausland oder der Abwehr behördlicher Eingriffe. mehr

Prozessführung in Produkthaftungsfällen

Seit Jahrzehnten vertreten wir Unternehmen aus dem In- und Ausland in Regressstreitigkeiten und bei der Abwehr von produkthaftungsrechtlichen Ansprüchen.

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Dabei sind wir immer wieder an richtungsweisenden gerichtlichen Entscheidungen beteiligt. Unser Beratungsspektrum reicht von der Begleitung außergerichtlicher Verhandlungen über die Vertretung in gerichtlichen (Massen-)Verfahren bis hin zur Unterstützung im Rahmen der immer wichtiger werdenden Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit. Auch die Abstimmung mit Versicherungen und die Auseinandersetzung mit anderen Unternehmen über die Erstattung von Kosten eines Rückrufs gehören zum Kern unserer Beratungspraxis. Bei Prozessmandaten mit Auslandsbezug profitieren Mandanten von unserem internationalen Netzwerk erstklassiger Anwaltskanzleien und unseren hervorragenden persönlichen Kontakten weltweit. mehr

Warnungen und Rückrufe

Produktwarnungen und Rückrufe sind für jedes Unternehmen eine besondere Herausforderung. Dies vor allem dann, wenn der Rückruf – wie meistens – eine internationale Dimension annimmt.

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Häufig sehen sich Hersteller in einem solchen Ernstfall existenzbedrohenden Risiken gegenüber. Als Industrieanwälte haben wir die notwendige Expertise und Erfahrung, um unsere Mandanten sicher durch solche Krisen zu leiten. Wir kennen den Zeitdruck, der mit diesen Fällen verbunden ist, wissen mit welchen Behörden der Rückruf abzustimmen ist und unterstützen bei der Erstellung und schnellen Umsetzung einer geeigneten, weltweiten Rückrufstrategie. Wir managen den Rückruf weltweit, helfen Fehler bei der Kommunikation mit Behörden im In- und Ausland zu vermeiden und minimieren straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Risiken für unsere Mandanten.

Präventive Beratung

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit ist die präventive produkthaftungsrechtliche Beratung. Mit der richtigen Strategie und konsequenter Umsetzung lassen sich die produkthaftungsrechtlichen Risiken für jedes Unternehmen minimieren.

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Wir helfen bei der Erstellung und Verhandlung von Verträgen mit Lohnfertigern, Zulieferern und Abnehmern, dem Aufbau von Qualitätssicherungssystemen und erhöhen die Sensibilität von Mitarbeitern für potentielle Risiken durch Inhouse-Schulungen und Seminare. Durch den Aufbau eines geeigneten Rückrufmanagements rüsten wir unsere Mandanten zudem für den produkthaftungsrechtlichen Ernstfall. mehr

Qualitätssicherungsvereinbarungen

Auch der Abschluss von Qualitätssicherungsvereinbarungen und der Aufbau eines ordnungsgemäßen Qualitätssicherungsmanagements gewinnen durch die stetig steigenden rechtlichen Anforderungen für Unternehmen immer mehr an Bedeutung.

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Wir begleiten bei der Erstellung, der Verhandlung und dem Abschluss geeigneter Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Vertragspartnern im In- und Ausland, helfen bei der Bestimmung geeigneter Kriterien für die Risikosphärenabgrenzung und sorgen dafür, dass die Interessen unserer Mandanten bei arbeitsteiligen Prozessen optimal umgesetzt werden. Darüber hinaus beraten wir bei der Erstellung von Qualitätsmanagement-Handbüchern, Haftungsleitfäden, Produktbeschreibungen und Gebrauchsanleitungen sowie bei der geeigneten Darstellung von Produkten im Rahmen der Werbung. mehr

Fast alle Rückrufe und Produktwarnungen, die wir begleiten, erfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Länder. Durch unser internationales Netzwerk erstklassiger Anwaltskanzleien und hervorragende persönliche Kontakte weltweit steuern und koordinieren wir Produktrückrufe in allen betroffenen Ländern.

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Problemlos stellen wir im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit ein perfekt auf den Fall zugeschnittenes globales Team zusammen, wobei wir für alle Fragen als zentraler Ansprechpartner dienen und Service aus einer Hand bieten. Als führende unabhängige Kanzlei können wir dabei ganz auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Mandanten eingehen und eine einheitlich hohe Beratungsqualität über Grenzen hinweg sicherstellen.

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