Streitigkeiten über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gehören zum "täglichen Brot" (fast) aller im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte sowie von Mitarbeitern der Personal- und Arbeitsrechtsabteilungen in Unternehmen. Der weit überwiegende Teil solcher Streitigkeiten wird einvernemlich beigelegt, sei es im Rahmen arbeitsgerichtlicher Verfahren, sei es durch außergerichtliche Verhandlungen. Die genaue Kenntnis von Gestaltungsmöglichkeiten und Fehlerquellen bei der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist daher unerlässlich.
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15:54 Uhr
24.06.2022
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