Im Arbeitsrecht kehrt keine Ruhe ein. Viele neue Entscheidungen und Entwicklungen durch die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, sind von den Arbeitgebern zu berücksichtigen. Auch vom Gesetzgeber ist in absehbarer Zeit Neues zu erwarten. Unternehmensleitungen und Mitarbeitende, die Personalverantwortung tragen, sind gezwungen, sich fortlaufend auf dem neuesten Stand zu halten, um erhebliche Risiken zu vermeiden.
Referent
Veranstaltung
Die wvib-Akademie - Lehrgänge & Seminare 2026
Beschreibung
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Freiburg
13:15 Uhr
19.02.2026
Kompetenz