Kompetenz

Michael Roll berät zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Gestaltung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern, dem Betriebsverfassungsrecht und der unternehmerischen Mitbestimmung.

Vita

Sein Studium absolvierte Michael Roll in Konstanz und Mannheim (Dr. iur.). Er ist seit 2023 als Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz tätig. Zuvor war er bereits seit 2020 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referendar bei Gleiss Lutz in Stuttgart beschäftigt. Michael Roll spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
BAG: Eingruppierung und tarifliche Bewertung der Werkstattleitertätigkeit

Anm. zu BAG, Urteil vom 11.1.2026 – 4 AZR 63/25, in: ArbRAktuell 2026, S. 228

Zur Veröffentlichung
Forwarding Business E-Mails to A Private E-Mail Address – A Good Idea?

OLG München, Judgment of 31 July 2024 – 7 U 351/23e, in: TLJ 2026, S. 162-166

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Vorträge
19.02.2026 19.02. 13:15 Uhr Freiburg Freiburg
Arbeitsrecht 2026 - Neue Entscheidungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung Die wvib-Akademie - Lehrgänge & Seminare 2026 Zum Vortrag

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Tätigkeitsfelder
News
Gleiss Lutz berät Insolvenzverwalter von eno energy beim Verkauf eines Onshore-Windpark-Portfolios sowie der Tochtergesellschaft Energie Eolienne France Zum Mandat
Gleiss Lutz berät Aufsichtsräte bei Wechsel des Vorstandsvorsitzenden von Porsche und Verlängerung der Bestellung des Vorstandsvorsitzenden bei Volkswagen Zum Mandat
Gleiss Lutz berät DN Solutions bei der Übernahme von HELLER Zum Mandat
Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Zum Artikel
Betriebsratswahl: Aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer betriebsübergreifenden Matrix-Struktur Zum Artikel
Schadensersatzanspruch bei verspäteter Zielvorgabe für variable Vergütung Weiterlesen

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Michael Roll berät zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Gestaltung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern, dem Betriebsverfassungsrecht und der unternehmerischen Mitbestimmung.

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Anm. zu BAG, Urteil vom 11.1.2026 – 4 AZR 63/25, in: ArbRAktuell 2026, S. 228

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Forwarding Business E-Mails to A Private E-Mail Address – A Good Idea?

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