Viele mittelständische und große Unternehmen können mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten konfrontiert werden – sei es als Geschädigte oder als Betroffene eines Bußgeldverfahrens infolge von Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Leitungsorganen. Wir beraten unsere Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts sowohl präventiv als auch bei laufenden Straf- und Bußgeldverfahren. Wir begleiten unsere Mandanten im Rahmen der Unternehmensverteidigung, wahren ihre Rechte als Geschädigte und setzen ihre Interessen effizient und professionell durch. Wir führen interne Untersuchungen in Deutschland und im Ausland durch und sind für unsere Stärke vor Gericht sowie für unsere Erfahrung im Umgang mit den Behörden bekannt.
Gleiss Lutz deckt zudem das gesamte Spektrum der strafrechtlichen Compliance-Beratung ab. Um Ermittlungen von Anfang an zu vermeiden und Bußgeldrisiken präventiv zu minimieren, bewerten wir konkrete oder geplante Geschäftsvorgänge, entwickeln und optimieren maßgeschneiderte Compliance-Programme und führen individualisierte Mitarbeiterschulungen durch.
In M&A-Transaktionen analysieren und bewerten wir die straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und tragen zur Vermeidung von Haftungsrisiken des Rechtsnachfolgers bei.