Wirtschaftsstrafrecht

Umfassende Kompetenz auf allen Gebieten

Viele mittelständische und große Unternehmen können mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten konfrontiert werden – sei es als Geschädigte oder als Betroffene eines Bußgeldverfahrens infolge von Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Leitungsorganen. Wir beraten unsere Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts sowohl präventiv als auch bei laufenden Straf- und Bußgeldverfahren. Wir begleiten unsere Mandanten im Rahmen der Unternehmensverteidigung, wahren ihre Rechte als Geschädigte und setzen ihre Interessen effizient und professionell durch. Wir führen interne Untersuchungen in Deutschland und im Ausland durch und sind für unsere Stärke vor Gericht sowie für unsere Erfahrung im Umgang mit den Behörden bekannt.

Gleiss Lutz deckt zudem das gesamte Spektrum der strafrechtlichen Compliance-Beratung ab. Um Ermittlungen von Anfang an zu vermeiden und Bußgeldrisiken präventiv zu minimieren, bewerten wir konkrete oder geplante Geschäftsvorgänge, entwickeln und optimieren maßgeschneiderte Compliance-Programme und führen individualisierte Mitarbeiterschulungen durch.

In M&A-Transaktionen analysieren und bewerten wir die straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und tragen zur Vermeidung von Haftungsrisiken des Rechtsnachfolgers bei.

Focus-Spezial 2022

„Eine der Top-Wirtschaftskanzleien für Wirtschaftsstrafrecht“

Unternehmensverteidigung

Bei Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Pflichtverletzungen von Leitungsorganen drohen Unternehmen Ermittlungen der Ordnungsbehörden oder der Staatsanwaltschaft sowie signifikante Sanktionen, die existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.

Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber den Ermittlungsbehörden sowohl konsensual als auch streitig. Dazu zählt die Verteidigung in etwaigen Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie vor Gericht. Auch das in diesen Verfahren häufig erforderliche effiziente Krisenmanagement übernehmen wir.

Vertretung von geschädigten Unternehmen

Bei Pflichtverletzungen des Managements und bei Straftaten zu Lasten des Unternehmens klären wir den Sachverhalt auf und erstatten bei Bedarf Strafanzeigen.

Wir beraten umfassend bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte sowie gegen (frühere) Organmitglieder und Mitarbeiter sowie zur Deckung und Einstandspflicht von D&O-Versicherungen. Wir vertreten betroffene Unternehmen gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Strafrechtliche Compliance

Wir entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte Compliance-Programme und helfen, diese im Unternehmen umzusetzen.

Dabei identifizieren wir zunächst individuelle Risiken, unterstützen beim Aufbau der notwendigen Compliance-Strukturen und implementieren praxisnahe Kontrollsysteme. Darüber hinaus halten wir Schulungen, wie zum Beispiel zum Verhalten bei Durchsuchungen und zur Vermeidung von Korruptionsrisiken.

Interne Untersuchungen

Um Schwachstellen und Fehler in Unternehmensstrukturen oder bereits bestehenden Compliance-Systemen aufzuspüren, bieten wir Screenings und Audits an. Sie dienen der optimalen Risikoeinschätzung und -minimierung.

Um Rechtsverstöße im Unternehmen aufzudecken und mögliche streitige Verfahren vorzubereiten, sind interne Untersuchungen häufig ein sinnvolles Mittel. Die Beauftragung externer Experten bietet den Vorteil, dass Unabhängigkeit, bestmögliche Vertraulichkeit und Glaubwürdigkeit der Untersuchung gewährleistet werden. Dies erleichtert eine mögliche Zusammenarbeit mit  Behörden.

Betriebsunfälle und Umweltstraftaten

Trotz des technischen Fortschritts können Unternehmen nie ganz ausschließen, dass es zu Betriebsunfällen mit Personen und/oder Sachschäden kommt. Auch strafrechtlich relevante Verstöße gegen Umweltgesetze sind trotz großer Anstrengungen nicht vollständig vermeidbar.

Wir begleiten unsere Mandanten regelmäßig bei der Aufarbeitung und dem Umgang mit derartigen Vorfällen und vertreten unsere Mandanten gegenüber den zuständigen Behörden.

Geldwäscheprävention

Viele Unternehmen auch außerhalb der Finanzbranche und des Bankensektors sind zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Tätigkeit unter das Geldwäschegesetz fällt und welche Pflichten (Melde-, Sorgfalts- und organisatorische Pflichten) sie im Geschäftsverkehr zu beachten haben.

Bei Verstößen drohen erhebliche Sanktionen. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung von Geldwäsche-Präventionsprogrammen, zu der Frage, ob Verdachtsmeldungen und Strafanzeigen zu erstatten sind sowie zu den arbeits- und zivilrechtlichen Folgen von Rechtsverstößen und setzen etwaige Ansprüche gegen die Verantwortlichen durch.

Umfassende Beratung

Im Rahmen unseres multidisziplinären Full Service-Ansatzes beraten wir Sie umfassend.

Unsere effizienten Teams zeichnen sich durch hohe Spezialisierung und breites Erfahrungswissen aus. Die betriebswirtschaftlichen Bedürfnisse und möglichen Reputationsrisiken unserer Mandanten haben wir stets im Blick.

Weltweite Beratung

Wir führen interne, grenzüberschreitende Untersuchungen durch. Zu Fragen des lokalen Rechts arbeiten wir mit befreundeten Kanzleien im innereuropäischen und außereuropäischen Ausland zusammen.

Dadurch sind wir in der Lage, die komplexe Materie rund um Compliance und interne Ermittlungen aus einer Hand zu bearbeiten.

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