Energie & Infrastruktur

Umfassende Kompetenz auf allen Gebieten

Gleiss Lutz nimmt seit Jahren eine führende Position im Energiesektor ein. Wir kennen die Branche und die relevanten Rechtsfragen. Deutsche und ausländische Energieversorger, Netzbetreiber, große Stadtwerke, internationale Infrastrukturinvestoren, stromintensive Unternehmen sowie die öffentliche Hand zählen zu unseren Mandanten. Unser Beratungsspektrum umfasst alle wesentlichen und aktuellen Themen des Energiesektors, wie etwa die Energieerzeugung, die erneuerbaren Energien, den Netzausbau, den Netzbetrieb und den Energiehandel. Als Querschnittsmaterie berührt der Energiesektor neben dem Energiewirtschaftsrecht zahlreiche andere Rechtsbereiche, insbesondere das Umweltrecht, das Planungs- und Baurecht, das Bank- und Finanzrecht, das Beihilferecht, das Kartellrecht und im Zusammenhang mit Transaktionen nicht zuletzt auch das Gesellschaftsrecht. Als Full Service-Kanzlei können wir dabei auf Spezialisten aus allen Rechtsbereichen zurückgreifen. Gleiss Lutz steht auch im Energiebereich für wirtschaftsrechtliche Beratung auf höchstem Niveau sowie für praxisnahe und kreative Lösungen.

The Legal 500 Deutschland 2023

„Eine der führenden Kanzleien für Energie“

Energieerzeugung

Für den Bau von Kraftwerken muss das Know-how aus verschiedenen Rechtsgebieten gebündelt werden, um eine erfolgreiche Projektrealisierung zu gewährleisten. Wir stellen sicher, dass die erforderlichen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren möglichst zielorientiert und effektiv durchgeführt werden.

Hier bewährt sich die herausragende Expertise von Gleiss Lutz im klassischen öffentlichen Recht. Außerdem beraten wir unsere Mandanten in allen Spezialfragen, die sich beim Kraftwerksbau stellen. Hierzu gehört beispielsweise das Emissionshandelsrecht, das Investitionsschutzrecht sowie das Bergrecht – letzteres erlangt auch im Zusammenhang mit der CO2-Abscheidung und -Speicherung, bei Erdgasspeichern und beim sog. Fracking wesentliche Bedeutung. Wir beraten unsere Mandanten außerdem seit langem umfassend zum Rechtsrahmen für die Nutzung der Kernenergie in Deutschland, unter anderem zu regulatorischen Fragen beim Betrieb, bei der Stilllegung und beim Rückbau von Kernkraftwerken sowie zu Rechtsfragen bei der Entsorgung und Lagerung von radioaktivem Material.

Erneuerbare Energien

Die erneuerbaren Energien spielen bei der Energiewende eine zentrale Rolle. Für die Erzeugungskapazitäten in diesem Bereich sind neben technischen Herausforderungen hohe rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Die erforderlichen Genehmigungsverfahren müssen durchlaufen und die umfangreichen Investitionen finanziert werden. Netzanbindung, Stromeinspeisung, Direktvermarktung und finanzielle Förderung (Stichworte „Marktprämie“ und „Ausschreibungsverfahren“) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014/2017) stehen hier im Fokus. Wir begleiten seit Jahren regelmäßig Projekte im Bereich der (On- und Offshore-) Windenergie, der Solar- und der Biomasseenergie. Dabei haben wir die sich gerade in diesem Bereich sehr häufig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich im Blick. Wir sind daher in der Lage, für jedes Projekt die optimale rechtliche Gestaltung zu erreichen und durchzusetzen.

Netzbetrieb und Netzausbau

Wir beraten Netzbetreiber zu allen Fragen des Regulierungsrechts. Hierzu gehören etwa die Entflechtungsvorgaben, die Bedingungen des Netzzugangs, insbesondere betreffend Netzentgelte, sowie das Engpassmanagement.

Dabei vertreten wir unsere Mandanten vor den Regulierungsbehörden sowie den deutschen und europäischen Gerichten.

Auch im Zusammenhang mit dem für das Gelingen der Energiewende essentiellen Netzausbau (onshore und offshore) unterstützen wir unsere Mandanten. Wir begleiten sie nicht nur in den entsprechenden Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Wir beraten auch zu den diesen Zulassungsverfahren vorgelagerten neuen Planungsinstrumenten für den Netzausbau (z.B. Szenariorahmen, Netzentwicklungspläne), die zahlreiche neue rechtliche Fragen aufwerfen.

Energieversorgung

Im Bereich der Energieversorgung unterstützen wir ebenfalls unsere Mandanten. Auf der Beschaffungsseite stehen zumeist zivilrechtliche oder kartellrechtliche Probleme im Vordergrund.

Auf der Absatzseite geht es regelmäßig darum, eine AGB-konforme Vertragsgestaltung zu erreichen. Außerdem helfen wir unseren Mandanten im Falle der Überprüfung der Energiepreise gemäß § 315 BGB bzw. § 29 GWB.

Energiehandel

Der Handel mit Energie und CO2-Zertifikaten unterliegt einigen rechtlichen Besonderheiten. Im OTC-Handel erfordern die einschlägigen Vertragsgestaltungen (etwa EFET-Verträge) besondere Rechtskenntnisse und Erfahrung mit der Materie.

Daneben sind die speziellen gesetzlichen Anforderungen an die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (Stichwort „REMIT“) zu beachten. Der kapitalmarktbasierte Handel unterliegt ebenfalls besonderen Gesetzmäßigkeiten. In allen diesen Bereichen unterstützen wir unsere Mandanten bei der Bewältigung der einschlägigen rechtlichen Probleme.

Projekte

Bei der Umsetzung von Projekten im Energiebereich sind zahlreiche Vertragsbeziehungen zu gestalten, z.B. mit Lieferanten von Komponenten, Erbringern von Bau- und Errichtungsleistungen, Übertragungsnetzbetreibern und anderen Projektbeteiligten.

Dabei kommt es nicht nur darauf an, die typischen Projektrisiken zu identifizieren und gegenüber den einzelnen Projektbeteiligten abzusichern. Auch die typischen Anforderungen projektfinanzierender Banken müssen berücksichtigt werden. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit komplexen Großprojekten im Energiebereich sind wir bei diesen Anforderungen der perfekte Partner für unsere Mandanten, wenn es an die Vertragsgestaltung und -verhandlung geht.

Energie M&A

Wir begleiten Mandanten bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen im Energiesektor. Dabei beraten wir strategische Investoren und Finanzinvestoren beim Erwerb oder Verkauf von

Energieversorgern, Beteiligungen an konventionellen Kraftwerken, Windparks und anderen Anlagen für erneuerbare Energien oder Netzen, sei es in der Projektentwicklungsphase oder in der Betriebsphase, Energieversorger bei Umstrukturierungen und dem Verkauf von Geschäftsbereichen sowie bei anderen Transaktionen mit Energiebezug.

Energierechtliche Streitigkeiten

Wir beraten unsere Mandanten umfassend in energierechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise bei der Durchsetzung und Verteidigung im Zusammenhang mit Ansprüchen aus Energielieferverträgen, bei Auseinandersetzungen über EEG-Umlageforderungen (insbesondere in Pacht- und Scheibenpachtkonstellationen) sowie bei der gerichtlichen Kontrolle regulatorischer Maßnahmen.

Zu unseren Mandanten zählen energieintensive Unternehmen, Energieversorger, Kraftwerks- und Speicherbetreiber sowie Netzbetreiber und Projektentwickler. Unsere breite Branchenkenntnis kombiniert mit unserer marktführenden Konfliktlösungspraxis ermöglicht es, auf die Herausforderungen unserer Mandanten in einem dynamischen Marktumfeld strategisch und konzeptionell optimal zu reagieren – sei es in Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten, in Schiedsverfahren oder bei außergerichtlichen Verhandlungen.

Finanzierung

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei nationalen und internationalen Projektfinanzierungen im Energiesektor und beraten unsere Mandanten zu allen Aspekten derartiger Finanzierungen.

Unser Projektfinanzierungsteam berät Finanzinstitute und Finanzdienstleister, Private-Equity-Investoren, Leasing- und Versicherungsgesellschaften und Großunternehmen sowie Emittenten und Investmentbanken in ihrer Rolle als Underwriter in allen Phasen der Projektfinanzierungstransaktion, von der Gestaltung und Aushandlung der relevanten Projekt- und Konzessionsverträge bis hin zur Erstellung der Finanzierungsdokumentation, sowie auch zu verschiedenen Arten der Finanzierung, wie beispielsweise Darlehensfinanzierung und Kapitalmarktinstrumente.

Weltweite Beratung

Wir begleiten unsere Mandanten bei nationalen und internationalen Projekten. Durch unser internationales Netzwerk von uns nahestehenden erstklassigen Anwaltskanzleien decken wir weltweit sämtliche Jurisdiktionen ab.

Ganz nach Bedarf stellen wir in Absprache mit unseren Mandanten das jeweils beste Team zusammen.

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