Gleiss Lutz hat Morgan Stanley umfassend zu allen Aspekten des deutschen Rechts bei der Finanzierung des öffentlichen Übernahmeangebots für die Aktien der Delivery Hero SE nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) durch Uber Technologies Inc. („Uber“) beraten.
Uber ist ein weltweit führendes Technologieunternehmen im Bereich Mobilität und Lieferdienste mit Hauptsitz in San Francisco, USA.
Delivery Hero mit Sitz in Berlin ist einer der größten Anbieter von Online-Bestell- und Lieferdiensten für Lebensmittel und andere Produkte. Das Unternehmen ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und beschäftigt weltweit mehrere tausend Mitarbeiter.
Uber setzt mit der Übernahme seine globale Expansionsstrategie im Bereich Essenslieferungen fort und stärkt seine Position im internationalen Wettbewerb.
Davis Polk & Wardwell LLP hat Morgan Stanley als Lead Counsel zu allen US-rechtlichen Fragen beraten.
Das folgende Gleiss Lutz-Team hat die Kreditgeber beraten: Martin Hitzer (Partner, Gesellschaftsrecht, Düsseldorf), Dr. Eva Reudelhuber (Partner, Banking & Finance, München, beide Federführung), Dr. Charlotte Evers (Gesellschaftsrecht, Düsseldorf), Pascal Urban, Felix Hostenkamp und Cora Seelmann (alle Banking & Finance, alle München).