Martin Hitzer
Partner Rechtsanwalt
„Empfohlen für Gesellschaftsrecht“
„Empfohlen für Gesellschaftsrecht“
Martin Hitzer berät börsennotierte Gesellschaften sowie private Unternehmen, ihre Geschäftsleitungen und Aufsichtsräte in schwierigen Entscheidungssituationen. Dazu gehören insbesondere komplexe Transaktionen wie öffentliche Übernahmen, Maßnahmen der Konzernintegration und -reorganisation, die Absicherung von unternehmerischen Entscheidungen nach Maßgabe der Business Judgement Rule sowie kapitalmarktrechtliche Compliance. Er hat außerdem große Erfahrung in der Beratung zu Corporate Governance, organschaftlichen Sorgfalts- und Treuepflichten, Compliance und Internal Investigations. Martin Hitzer schult regelmäßig Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte unserer Mandanten in allen für sie relevanten rechtlichen Fragestellungen.
Sein Studium absolvierte er in Hamburg. Er ist seit 2010 Partner bei Gleiss Lutz. Martin Hitzer war von 2002–2005 und 2006–2009 bei einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf und London sowie von 2005–2006 bei einer Investmentbank in London tätig.
Er ist aktives Mitglied der Corporate Governance Group der IBA und war Lehrbeauftragter für M&A an der Frankfurt School of Finance and Management. Zudem veröffentlicht er regelmäßig zu gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen, so zuletzt im neu erschienenen Handbuch des Aufsichtsrats (Verlag C.H. Beck, 2024) zu US-Monitorships in deutschen Gesellschaften und zu kapitalmarkrechtlichen Pflichten des Aufsichtsrats und im Becksch’en Onlinekommentar zum WpHG zu Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten (§§ 38, 39 WpHG).
Martin Hitzer spricht Deutsch und Englisch.
Martin Hitzer berät börsennotierte Gesellschaften sowie private Unternehmen, ihre Geschäftsleitungen und Aufsichtsräte in schwierigen Entscheidungssituationen. Dazu gehören insbesondere komplexe Transaktionen wie öffentliche Übernahmen, Maßnahmen der Konzernintegration und -reorganisation, die Absicherung von unternehmerischen Entscheidungen nach Maßgabe der Business Judgement Rule sowie kapitalmarktrechtliche Compliance. Er hat außerdem große Erfahrung in der Beratung zu Corporate Governance, organschaftlichen Sorgfalts- und Treuepflichten, Compliance und Internal Investigations. Martin Hitzer schult regelmäßig Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte unserer Mandanten in allen für sie relevanten rechtlichen Fragestellungen.
Sein Studium absolvierte er in Hamburg. Er ist seit 2010 Partner bei Gleiss Lutz. Martin Hitzer war von 2002–2005 und 2006–2009 bei einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf und London sowie von 2005–2006 bei einer Investmentbank in London tätig.
Er ist aktives Mitglied der Corporate Governance Group der IBA und war Lehrbeauftragter für M&A an der Frankfurt School of Finance and Management. Zudem veröffentlicht er regelmäßig zu gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen, so zuletzt im neu erschienenen Handbuch des Aufsichtsrats (Verlag C.H. Beck, 2024) zu US-Monitorships in deutschen Gesellschaften und zu kapitalmarkrechtlichen Pflichten des Aufsichtsrats und im Becksch’en Onlinekommentar zum WpHG zu Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten (§§ 38, 39 WpHG).
Martin Hitzer spricht Deutsch und Englisch.