Kompetenz

Martin Hitzer berät börsennotierte Gesellschaften sowie private Unternehmen, ihre Geschäftsleitungen und Aufsichtsräte in schwierigen Entscheidungssituationen. Dazu gehören insbesondere komplexe Transaktionen wie öffentliche Übernahmen, Maßnahmen der Konzernintegration und -reorganisation, die Absicherung von unternehmerischen Entscheidungen nach Maßgabe der Business Judgement Rule sowie kapitalmarktrechtliche Compliance. Er hat außerdem große Erfahrung in der Beratung zu Corporate Governance, organschaftlichen Sorgfalts- und Treuepflichten, Compliance und Internal Investigations. Martin Hitzer schult regelmäßig Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte unserer Mandanten in allen für sie relevanten rechtlichen Fragestellungen.

Vita

Sein Studium absolvierte er in Hamburg. Er ist seit 2010 Partner bei Gleiss Lutz. Martin Hitzer war von 2002–2005 und 2006–2009 bei einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf und London sowie von 2005–2006 bei einer Investmentbank in London tätig.

Er ist aktives Mitglied der Corporate Governance Group der IBA und war Lehrbeauftragter für M&A an der Frankfurt School of Finance and Management. Zudem veröffentlicht er regelmäßig zu gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen, so zuletzt im neu erschienenen Handbuch des Aufsichtsrats (Verlag C.H. Beck, 2024) zu US-Monitorships in deutschen Gesellschaften und zu kapitalmarkrechtlichen Pflichten des Aufsichtsrats und im Becksch’en Onlinekommentar zum WpHG zu Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten (§§ 38, 39 WpHG).

Martin Hitzer spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
Kommentierung zu §§ 33a-33d WpÜG

in: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, hrsg. von Cascante/Tyrolt/Hitzer, 2024

Zur Veröffentlichung
Kommentierung zu Vor § 10 WpÜG BCA

in: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, hrsg. von Cascante/Tyrolt/Hitzer, 2024

Zur Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen

Vorträge
25.09.2024 25/09 10:08 Uhr Frankfurt Frankfurt
Werkstattbericht: Do’s and Dont’s beim Einsatz einer AG oder SE als Konzerngesellschaft Jahrestagung Gesellschaftsrecht 2024 Zum Vortrag
23.11.2023 23/11 13:17 Uhr Frankfurt Frankfurt
Organpflichten und Maßnahmen beim „grünen“ Umbau von Konzernen Jahrestagung Gesellschaftsrecht 2023 Zum Vortrag

Alle Vorträge

News
Gleiss Lutz berät Finanzministerium der Niederlande bei EUR 3,3 Milliarden-Investment der Bundesrepublik Deutschland in TenneT Zum Mandat
Gleiss Lutz berät MEYER WERFT bei Großauftrag für sechs Kreuzfahrtschiffe in Höhe von EUR 10 Milliarden Zum Mandat
Gleiss Lutz berät Finanzministerium der Niederlande bei strategischem EUR 9,5 Mrd. Investment in TenneT Deutschland Zum Mandat
18.09.2025 18/09 10:30 Uhr Frankfurt Frankfurt
Jahrestagung Gesellschaftsrecht 2025 Zur Veranstaltung
Gleiss Lutz berät DMK Group bei grenzüberschreitendem Zusammenschluss mit Arla Zum Mandat
Übernahmeangebot an ProSiebenSat.1 Media SE: Gleiss Lutz berät die UniCredit Zum Mandat

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Martin Hitzer berät börsennotierte Gesellschaften sowie private Unternehmen, ihre Geschäftsleitungen und Aufsichtsräte in schwierigen Entscheidungssituationen. Dazu gehören insbesondere komplexe Transaktionen wie öffentliche Übernahmen, Maßnahmen der Konzernintegration und -reorganisation, die Absicherung von unternehmerischen Entscheidungen nach Maßgabe der Business Judgement Rule sowie kapitalmarktrechtliche Compliance. Er hat außerdem große Erfahrung in der Beratung zu Corporate Governance, organschaftlichen Sorgfalts- und Treuepflichten, Compliance und Internal Investigations. Martin Hitzer schult regelmäßig Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte unserer Mandanten in allen für sie relevanten rechtlichen Fragestellungen.

Vita

Sein Studium absolvierte er in Hamburg. Er ist seit 2010 Partner bei Gleiss Lutz. Martin Hitzer war von 2002–2005 und 2006–2009 bei einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf und London sowie von 2005–2006 bei einer Investmentbank in London tätig.

Er ist aktives Mitglied der Corporate Governance Group der IBA und war Lehrbeauftragter für M&A an der Frankfurt School of Finance and Management. Zudem veröffentlicht er regelmäßig zu gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen, so zuletzt im neu erschienenen Handbuch des Aufsichtsrats (Verlag C.H. Beck, 2024) zu US-Monitorships in deutschen Gesellschaften und zu kapitalmarkrechtlichen Pflichten des Aufsichtsrats und im Becksch’en Onlinekommentar zum WpHG zu Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten (§§ 38, 39 WpHG).

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