Öffentliches Recht

Umfassende Kompetenz auf allen Gebieten

Das öffentliche Wirtschaftsrecht hat bei Gleiss Lutz traditionell starke Bedeutung. Kaum eine andere große Kanzlei verfügt über eine vergleichbare Kompetenz und Erfahrung. Unserer Praxis, die sich durch einen hohen Grad an fachlicher Spezialisierung und Branchenfokussierung auszeichnet, gehören renommierte Beraterpersönlichkeiten an.

Gleiss Lutz deckt das gesamte Beratungsspektrum des öffentlichen Wirtschaftsrechts ab. Unsere Anwälte arbeiten in Teams, die an den Bedürfnissen des Mandanten ausgerichtet werden. Die Zusammenarbeit erfolgt – etwa in den Bereichen Energie, Healthcare, Immobilien und IT – häufig rechtsgebietsübergreifend. Unsere Mandanten profitieren so vom Full Service-Ansatz der Sozietät. Dieses Teamwork und der branchenspezifische Austausch in Fokusgruppen ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Fallgestaltungen und einen nahtlosen Service über Rechtsgebietsgrenzen hinweg. Dies zeigt sich insbesondere bei M&A-Transaktionen mit öffentlich-rechtlichem Einschlag oder in der wichtigen Compliance-Beratung.

The Legal 500 Deutschland 2023

„Herausragende Kombination von wirtschafts- und verwaltungsrechtlicher Expertise, auch in Klageverfahren oder Haftungsfragen. (Mandant)“

Bau- und Planungsrecht

Wir begleiten bei allen Fragen des Bau- und Planungsrechts, insbesondere bei raumordnungsrechtlichen Fragen und der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen.

Dabei verhandeln wir kompetent und zielgerichtet städtebauliche Verträge mit Gemeinden und beraten und vertreten unsere Mandanten in Baugenehmigungsverfahren. Regelmäßig begleiten wir auch große Infrastrukturprojekte. Etwa im Luftverkehr, bei Bahnprojekten und im Straßen- sowie Anlagenbau profitieren unsere Mandanten von der umfassenden Expertise unserer Anwälte. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Praxis liegt in der Beratung, bei der Ansiedlung und dem Ausbau von Gewerbe-, Industrie-, und großflächigen Einzelhandelsprojekten, im Bereich der erneuerbaren Energien sowie bei Projektentwicklungen.

Umweltrecht

Das Umweltrecht spielt bei der Umsetzung unternehmerischer Projekte eine immer wichtigere Rolle. Wir erarbeiten für unsere Mandanten Lösungen, die rechtliche Risiken minimieren und gleichzeitig Gestaltungsspielräume nutzen.

Wir beraten umfassend zu immissionsschutzrechtlichen Fragen, zum Abfallwirtschaftsrecht und Anlagengenehmigungen sowie zu schädlichen Boden- und Grundwasserverunreinigungen, Gebäudeschadstoffen etc. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Behörden, Fachplanern und Fachgutachtern sowie über die umweltrechtliche Expertise, die auch im Zusammenhang mit Unternehmens- und Immobilientransaktionen gefragt ist.

Regulierte Branchen

Wir sind regelmäßig für Mandanten verschiedener regulierter Branchen tätig und verfügen insbesondere in den Industriezweigen Energie,

Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, Verkehr, Gesundheit) und Telekommunikation/ Medien über fundierte Kenntnisse.

Öffentliche Unternehmen und PPP

Unsere Erfahrung erstreckt sich von der formellen Privatisierung über die Veräußerung von städtischen Beteiligungen, bis hin zur Konzeption und Strukturierung innovativer Modelle zur Einbeziehung Privater in die öffentliche Aufgabenerfüllung, etwa im Bereich der Verkehrsinfrastruktur oder im Gesundheitssektor.

In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Bieterverfahren zur Privatisierung öffentlicher Ver- und Entsorgungsunternehmen rechtlich begleitet und die Gründung gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen gestaltet.

Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Gleiss Lutz verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Beratung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und anderer Körperschaften der öffentlichen Hand. Auch Verbände und Unternehmen vertrauen uns regelmäßig in verfassungsrechtlichen Fragen.

Ebenso greift der Gesetzgeber selbst auf unsere Expertise zurück, wenn es etwa um die Bewertung und Begutachtung von Gesetzentwürfen geht. Wir beraten gutachterlich, begleiten Gesetzgebungsverfahren und führen regelmäßig Verfahren vor den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder.

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