Kompetenz

Harald Weiß berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts, insbesondere Kartellrecht, Kartellschadensersatz, Fusionskontrolle und EU-Beihilferecht. Er ist außerdem im allgemeinen Europarecht tätig. Harald Weiß vertritt regelmäßig Mandanten vor der Europäischen Kommission und dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Vita

Sein Studium absolvierte Harald Weiß in München und Paris als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Seit 2013 ist Harald Weiß bei Gleiss Lutz tätig. Harald Weiß ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München (Deutschland) zugelassen und als Europäischer Rechtsanwalt (avocat communautaire) beim Barreau de Bruxelles (Liste E) eingetragen. Seine rechtsvergleichende Dissertation wurde 2015 von der Max-Planck-Gesellschaft mit der Otto-Hahn-Medaille für herausragende wissenschaftliche Leistungen sowie von der Deutsch-Französischen Hochschule mit dem Dissertationspreis für die beste deutsch-französische Doktorarbeit ausgezeichnet.

Harald Weiß ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht.

Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.

Veröffentlichungen
The recent development of German and EU Foreign Investment and Subsidy Regulation Policy (in Korean)

in: BFL 2023, No. 3, p. 69-82

Zur Veröffentlichung

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Vorträge
14.02.2023 14/02 01:00 Uhr Webinar Webinar
GETTING READY FOR THE NEW REGULATORY CHALLENGE M&A DEALS AND THE EU FOREIGN SUBSIDIES REGULATION (FSR) Zum Vortrag
20.01.2023 20/01 01:00 Uhr
Kartellrechtliche Bezüge des Gewerblichen Rechtsschutzes Zum Vortrag

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11.10.2023 11/10 15:00 Uhr Webinar Webinar
25.10.2023 25/10 15:00 Uhr Webinar Webinar
08.11.2023 08/11 14:00 Uhr Webinar Webinar
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06.12.2023 06/12 14:00 Uhr Webinar Webinar
13.12.2023 13/12 14:00 Uhr Webinar Webinar
Kartellrecht: Aktuelle Entwicklungen und Trends Zur Veranstaltung
Gleiss Lutz berät KSBG beim Verkauf von STEAG an Asterion Industrial Partners Zum Mandat
Durchführungsverordnung zur Foreign Subsidies Regulation verabschiedet – Eine echte Erleichterung für Unternehmen? Zum Artikel

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