Öffentliches Recht

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum KTF: Zentrale Energie- und Infrastrukturprojekte bleiben im neuen Bundeshaushalt erhalten

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. November 2023 (2 BvF 1/22) den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für 2021 für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hat, ist eine Neustrukturierung des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) erforderlich geworden. Ein wesentlicher Schritt zur Neuausrichtung des KTF wurde mit der Einigung im Haushaltsausschuss des Bundestags am 18. Januar 2024 erreicht. Die zentralen Förderprogramme des KTF sollen nach dem Willen des Haushaltsauschusses bestehen bleiben. Nach erfolgreichem Abschluss der verspäteten „Haushaltswoche“ in Bundestag und Bundesrat, muss das Haushaltsgesetz 2024 nun nur noch formell Inkrafttreten, damit die Haushaltssperre aufgehoben und neue Förderungen bewilligt werden können. 

Der KTF ist das zentrale Instrument der Bundesregierung zur Finanzierung der Energiewende und des Klimaschutzes in Deutschland. Nachdem dem KTF durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil EUR 60 Mrd. entzogen wurde, wurde eine Neuausrichtung des Fonds erforderlich. Erklärtes Ziel der Bundesregierung für diese Überarbeitung war es, die zentralen Förderprogramme für Energie- und Infrastrukturprojekte aufrechtzuerhalten. Der Haushaltsausschuss hat die von der Bundesregierung entworfene Neufassung des KTF angenommen. Infolgedessen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 22. Januar 2024 seine Antrags- und Bewilligungspause für KTF-Förderprogramme aufgehoben, sodass nun bereits neue KTF-Mittel für 2024 beantragt werden können. Neue Anträge werden bald auch positiv beschieden werden können, wenn mit der Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes 2024 im Bundesgesetzblatt die vorläufige Haushaltsführung endet.

Hintergrund 

Im Februar 2022 hatte die Bundesregierung durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für das Haushaltsjahr 2021 rückwirkend Kreditermächtigungen in Höhe von EUR 60 Mrd. in ein Sondervermögen, den KTF (vorher Energie- und Klimafonds), verschoben. Dadurch sollte die ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gedachte, nun aber nicht mehr benötigte, Kreditermächtigung für künftige Haushaltsjahre zu einem anderen Zweck verwendet werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt dieses Vorgehen jedoch gegen mehrere Haushaltsgrundsätze, u.a. gegen die in Art. 109, 115 Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Das Gesamtvolumen des KTF von über EUR 200 Mrd. wurde durch das Urteil somit um EUR 60 Mrd. reduziert. 

Seit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung weitestgehend gehindert, neue Verpflichtungsermächtigungen einzugehen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte unmittelbar nach dem Urteil zahlreiche Posten des Bundeshaushalts 2023 gesperrt, darunter auch den KTF-Wirtschaftsplan. Neuen Verpflichtungen im Jahr 2024 steht momentan neben der Haushaltssperre auch die vorläufige Haushaltsführung nach Art. 111 GG entgegen, wonach ohne einen beschlossenen Bundeshaushalt 2024 nur Ausgaben für bestehende oder gesetzlich vorgesehene Verpflichtungen erlaubt sind. Das BMWK hatte daher am 1. Dezember 2023 eine Antrags- und Bewilligungspause für fast alle BMWK-Förderprogramme nach dem KTF verhängt. Einzig für Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich konnten weiterhin Anträge gestellt und beschieden werden. Die Antrags- und Bewilligungspause hat das BMWK am 22. Januar 2024 nun aufgehoben.

Was bedeutet die Neustrukturierung des KTF konkret? 

Um die Streichung der EUR 60 Mrd. aufzufangen, ändert sich zum einen die Finanzierung des KTF und zum anderen die Anzahl der geförderten Programme. Finanzierte sich der KTF bislang ausschließlich über eigene Einnahmen, konkret über die auf ihn entfallenden Anteile aus den Erlösen des Europäischen Emissionshandels sowie der CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels, sind für 2025 und 2026 derzeit Zuschüsse durch den Bund geplant. Hinzu kommt eine Erhöhung des CO2-Preises ab diesem Jahr, indem dieser auf seinen ursprünglich im Jahr 2019 beschlossenen Pfad zurückgeführt wird, nachdem die Erhöhung 2022 zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürger sowie von Unternehmen verschoben worden war. 

Der KTF wird sich künftig auf seine Kernprojekte fokussieren, die überwiegend unverändert geblieben sind. Für das Jahr 2024 sieht die Einigung der Bundesregierung insgesamt EUR 49 Mrd. an Fördermitteln vor, was einer Kürzung in Höhe von EUR 12 Mrd. gegenüber der ursprünglichen Planung entspricht. Insbesondere die zentralen Programme im Bereich der Wasserstoffwirtschaft, der Elektromobilität, dem Energiesektor und dem Gebäudesektor bleiben jedoch erhalten: 

  • Der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft soll beispielsweise erreicht werden durch Förderung des Wasserstoffeinsatzes in der Industrieproduktion (mit EUR 1,27 Mrd.), der Dekarbonisierung der Industrie (680 Mio. Euro), der Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie (EUR 640 Mio.), des deutsch-französischen IPCEI (670 Mio. Euro) und der Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft (EUR 280 Mio.). 
  • Im Bereich der Elektromobilität soll insbesondere die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur mit EUR 1,92 Mrd. bezuschusst und die industrielle Fertigung von Batteriezellen mit EUR 500 Mio. gefördert werden.
  • Ein zentraler Förderschwerpunkt wird weiterhin im Gebäudesektor liegen. Die mit dem Gebäudeenergiegesetz versprochene Unterstützung für energetische Gebäudesanierung in Höhe von EUR 16,7 Mrd. bleibt bestehen.
  • Auch die geplanten Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zur Senkung der Energiekosten bleiben unverändert. Insbesondere sollen weiterhin EUR 3,9 Mrd. aus dem KTF in die Strompreiskompensation und den sog. Super-Cap für besonders energieintensive Industrien investiert werden. Den Übertragungsnetzbetreibern werden daneben EUR 10,9 Mrd. zur Verfügung gestellt, um die abgeschaffte EEG-Umlage zu kompensieren. 

Förderprogramme außerhalb der Kernprojekte mussten teilweise eingestellt werden; eingegangene Verpflichtungen werden aber ausfinanziert. Einsparungen werden u.a. erreicht durch einen Wegfall der geplanten Zuschüsse an die Übertragungsnetzbetreiber zur Senkung der Netzentgelte, die Streichung der E-Auto Kaufprämien sowie eine Änderung der Finanzierung für Investitionen in die Schieneninfrastruktur, welche nicht mehr durch den KTF, sondern durch eine Aufstockung des Eigenkapitals der Bahn erfolgen soll.

Ausblick

Da mit der Einigung im Haushaltsausschuss der Umfang der künftigen Förderprogramme nach dem KTF weitestgehend feststeht, hat das BMWK am 22. Januar 2024 die Antrags- und Bewilligungspause für Anträge auf KTF-Fördermittel aufgehoben. Somit können beim BMWK wieder neue Anträge für solche Förderprogramme gestellt werden, die durch den KTF finanziert werden. Die Bewilligung neuer Anträge ist jedoch aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung weiterhin nicht möglich. Die vorläufige Haushaltsführung endet, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt. Dann können auch neue KTF-Anträge aus dem Jahr 2024 bewilligt werden.

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