
„Die Omnibus-Initiative der EU-Kommission zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorgaben: Erleichterungen und Herausforderungen“ – so lautet der aktuelle Beitrag von Dr. Marc Ruttloff und Tobias Burchert im Betriebs-Berater (BB 18/2025, S. 972–979), erschienen am 28. April 2025.
Hier finden Sie den vollständigen Beitrag.
Im Fokus stehen die Vorschläge aus Omnibus I und II, mit denen die EU-Kommission Unternehmen bei der Umsetzung nachhaltigkeitsbezogener Vorgaben entlasten will – konkret bei der CSDDD und der CBAM-Verordnung. Doch bringen die Vorschläge tatsächlich Klarheit und Erleichterung?
Zur CSDDD stellen sich u. a. folgende Fragen:
- Welche Auswirkungen hat die (teilweise) Vollharmonisierung auf das Verhältnis zum nationalen Recht – etwa zum LkSG?
- Führt die Begrenzung der Risikoanalyse auf direkte Geschäftspartner wirklich zu mehr Rechtssicherheit – oder eher zu neuen Unsicherheiten?
- Ist die Abschaffung der Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen ein echter Systemwechsel oder lediglich Kosmetik?
- Inwiefern ist ein Klimaplan inkl. Durchführungsmaßnahmen zu erstellen?
Zur CBAM-VO analysieren wir u. a.:
- Schützt der neue Schwellenwert KMU vor Überlastung – oder birgt er neue Monitoringpflichten im Grenzbereich?
- Wird die Vereinfachung der Emissionsberechnung durch Standardwerte zu realistischen Ergebnissen führen – oder zu verzerrten Marktanreizen?
- Was bedeutet die geplante Verschärfung der Sanktionsmechanismen konkret für betroffene Unternehmen?
Fazit
Die EU will nachhaltige Unternehmensführung keineswegs zurückfahren – vielmehr werden Prozesse geschärft, Zuständigkeiten konkretisiert und Haftungsrisiken neu kalibriert. Unternehmen tun gut daran, ihre ESG-Compliance jetzt zu überprüfen und strategisch weiterzuentwickeln - nicht zuletzt vor dem Hintergrund verschärfter Sanktionsmechanismen und wachsender Stakeholder-Erwartungen.
