Was ändert sich für die Mitarbeiter? – Gestaltungsspielräume bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung

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Seit Veröffentlichung der Vergütungsleitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) war klar, dass die InstitutsVergV 2014 angepasst werden musste. Die Diskussion über den Umfang der erforderlichen Anpassungen ist nun vorerst beendet. Noch im März 2017 soll die Neufassung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) in Kraft treten. Die InstitutsVergV 2017 bringt wieder einmal wesentliche Änderungen der aufsichtsrechtlichen Vergütungsanforderungen mit sich. Neben der öffentlich diskutierten Pflicht zur Rückforderung bereits ausgezahlter Vergütungsbestandteile („Clawback“) ergibt sich eine Vielzahl weiterer Pflichten, die wir vorstellen wollen. Außerdem wagen wir einen Ausblick auf die unter dem Stichwort „CRD V“ diskutierten Reformvorschläge der EU Kommission, die künftig zu weiteren Verschärfungen führen könnten. Wir freuen uns ganz besonders, hochkarätige Vertreter der Aufsichtsbehörden sowie der Praxis als Referenten für unsere Veranstaltung gewonnen zu haben. Frau Karin Kliche ist Referentin in der Abteilung Bankenaufsichtsrecht und internationale Bankenaufsicht der Zentrale der Deutschen Bundesbank. Herr Matthias Jaeger ist Referent in der Grundsatzabteilung Bankenaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Beide waren federführend an der Formulierung der InstitutsVergV 2017 beteiligt und werden gemeinsam über die Erwartungen der Aufsichtsbehörden an die Institute berichten. Herr Olaf Siebeck ist der Vergütungsbeauftragte der DZ BANK AG. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit den praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung der InstitutsVergV in einer Großbank und wird erläutern, welche Regelungen der InstitutsVergV 2017 zu besonderen Problemen in der Praxis führen können.

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12:00 AM 04/26/2017 04/26 Frankfurt
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