Konsequenzen des Lissabonner Vertrages für die richterliche Kontrolle von Bußgeldentscheidungen der Kommission (GRC/EMRK, Kontrolldichte, eigene Standards des EuG/EuGH für die Verhängung von Geldbußen, Einrichtung eines Fachgerichts für Kartellsachen)

Arbeitssitzung am 16. September 2011 in Luxemburg

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00:00 Uhr 16.09.2011 16.09.
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