KI und Chatbots – Chancen und Risiken im Arbeitsrecht

2. Baden-Württembergischer Arbeitsrechtstag 2025

Referent Veranstaltung 2. Baden-Württembergischer Arbeitsrechtstag 2025 Beschreibung

​Die fortschreitende Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in die Arbeitswelt eröffnet für Unternehmen neue Möglichkeiten, stellt aber zugleich Arbeitgeber und Rechtsberater vor erhebliche rechtliche Herausforderungen. Die am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-VO stuft im Arbeitsumfeld eingesetzte KI-Systeme häufig als Hochrisiko-KI-Systeme ein, was umfangreiche Pflichten für Arbeitgeber als Betreiber der KI mit sich bringt. Die Vorgaben reichen von strengen Dokumentations- und Aufsichtspflichten bis hin zu Handlungsverboten. Letztere können sich neben der KI-VO auch aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben, die neben der KI-VO eine zentrale Rolle beim Einsatz künstlicher Intelligenz spielt, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme. Unabhängig von der Einstufung als Hochrisiko-KI-System sind beim Einsatz von KI-Systemen Risiken der Diskriminierung und der Fehleranfälligkeit zu berücksichtigen.

Neben den rechtlichen Einschränkungen und Risiken bringt der Einsatz von KI-Systemen aber auch zahlreiche Potenziale. Ob bei der Personalgewinnung, der Optimierung von Arbeitsprozessen oder der Unterstützung bei administrativen Tätigkeiten – KI kann ein wertvolles Werkzeug sein, sofern sie rechtssicher eingesetzt wird. Ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer KI als Arbeitsmittel einsetzen sollen und dürfen, steht zur Disposition des Arbeitgebers. Betriebliche Mitbestimmungsrechte sind gleichwohl auch hier zu beachten. Der Vortrag beleuchtet umfassend die rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit dem Einsatz von KI-Systemen einhergehen, und bietet praxisorientierte Lösungsansätze, wie Arbeitgeber diesen Anforderungen gerecht werden können und welche Handlungsmöglichkeiten sich gleichzeitig ergeben.​

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Stuttgart 13:20 Uhr 10.07.2025
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