Healthcare und Life Sciences

Umfassende Kompetenz auf allen Gebieten

Gleiss Lutz genießt einen herausragenden Ruf als Berater im Bereich Healthcare und Life Sciences. Unsere Anwälte sind nicht nur ausgewiesene Experten in den sich stellenden Rechtsfragen, sondern verfügen auch über langjähriges, branchenspezifisches Know-how und das erforderliche Verständnis für die naturwissenschaftlichen und medizinischen Grundlagen. Eine besondere Stärke von Gleiss Lutz ist der Full Service-Ansatz, wodurch in allen für die Branche relevanten Rechtsgebieten spezialisierte Anwälte eng zusammenarbeiten. Mandanten profitieren von dieser praxisgruppenübergreifenden Vernetzung bei allen Fragestellungen im Gesundheitsbereich. So sind wir nicht nur in der Beratung komplexer Transaktionen erfahren, sondern sind ebenso Experten für die Anforderungen des gesetzlichen Krankenversicherungssystems, der öffentlichen Auftragsvergabe, regulatorische Fragen sowie für die Durchsetzung von oder die Verteidigung gegen gewerbliche Schutzrechte.

Juve Handbuch 2020/2021

„Spitzenpraxis im Gesundheitssektor“

Transaktionen

Gleiss Lutz gehört zu den führenden M&A-Kanzleien in Deutschland und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung bei der Beratung komplexer nationaler und internationaler Transaktionen. Zu unseren Mandanten gehören internationale Konzerne und große börsennotierte Aktiengesellschaften ebenso wie familiengeführte mittelständische Unternehmen.

Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich dabei auf sämtliche Facetten des M&A-Geschäfts und umfasst neben Transaktionen in der Pharma- und Medizinproduktebranche, dem Krankenhaus- oder Rehasektor auch alle übrigen Bereiche der Gesundheitsbranche, etwa Anbieter von ambulanten Leistungen beim Erwerb von Praxen und der Gründung medizinischer Versorgungszentren. Als eine der größten Kanzleien Deutschlands verfügen wir auch über die nötige Schlagkraft für komplexe Transaktionen. Unser Full Service-Ansatz gewährleistet, dass wir aus allen bei Transaktionen relevanten Beratungsbereichen (z. B. Kartellrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, IP etc.) angesehene Experten in ein Mandat einbinden können. Eingespielte Beraterteams bieten mit ihrer umfassenden Expertise und Erfahrung maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand.

Regulatorische Anforderungen

Der Gesundheitsmarkt ist in nahezu allen Segmenten in hohem Maße reguliert. Dank unserer langjährigen Erfahrung und herausragenden Expertise decken wir alle Bereiche der regulatorischen Beratung ab. 

Sei es bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Versorgungskonzepte im Gesundheitsbereich, in der Betreuung verschiedener Zulassungs- und sonstiger behördlicher Verfahren, bei der Strukturierung von Kooperationen über die Beratung bei öffentlich-rechtlichen Genehmigungen bis hin zur Gestaltung der Verträge mit medizinischem Personal – wir begleiten Mandanten umfassend bei der Bewältigung der zahlreichen Anforderungen des Gesundheitsrechts. Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller etwa berät Gleiss Lutz bereits in der frühen Produktentwicklungsphase, bei der Gestaltung von Verträgen über Forschungs- und Entwicklungskooperationen sowie bei Ein- und Auslizensierungen und Zulassungskäufen, bei der weiteren Produktentwicklung und Vermarktungsstrategie bis hin zum Abschluss von Herstellungsverträgen und Anlagengenehmigungsverfahren. Gesetzlichen Krankenkassen bieten wir eine umfassende Beratung in allen für ihr Handeln relevanten Fragen, unter anderem im Rahmen des Sozialversicherungsrechts. Im Krankenhausbereich liegt neben der Begleitung von Privatisierungen ein Schwerpunkt auf der Betreuung von Streitigkeiten über die Aufnahme in die Krankenhausplanung der Länder, beim Abschluss von Versorgungsverträgen sowie der Beratung zu Fragen des Krankenhausfinanzierungsrechts und neuer Versorgungsmodelle.

Compliance

Die rechtlichen Anforderungen und Grenzen, denen sich die Marktteilnehmer in der Gesundheitsbranche ausgesetzt sehen, sind auf viele Gesetze verteilt und von zahlreichen Reformen und Neuregelungen betroffen.

Um behördliche Maßnahmen wie beispielsweise den Verlust von Erlaubnissen und Zulassungen bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen von Anfang an zu vermeiden, entwickeln und optimieren wir maßgeschneiderte Compliance-Programme. Beim Verdacht auf Rechtsverstöße sind wir an der Seite unserer Mandanten. Wir begleiten interne Ermittlungen und sind für unsere Stärke vor Gericht sowie unsere Erfahrung im Umgang mit Kartell- und Strafbehörden bekannt.

Vergabe von Gesundheitsleistungen

Gleiss Lutz bietet Mandanten eine umfassende Expertise bei der Vergabe von Gesundheitsleistungen. Aufgrund der regelmäßigen Begleitung von zahlreichen Ausschreibungen gesetzlicher Krankenkassen und anderer öffentlicher Auftraggeber verfügen wir über herausragende praktische Erfahrung.

Davon profitieren zugleich Bieter, die Gleiss Lutz in Vergabeverfahren vertritt. Von der Konzeption der Ausschreibung über die Begleitung der Durchführung bis hin zur Vertretung in Nachprüfungsverfahren steht Gleiss Lutz mit einem kompetenten Team zur Verfügung.

Schutzrechte und sektorspezifische Vertragsgestaltung

Gleiss Lutz berät Mandanten seit Jahrzehnten erfolgreich zu Fragen der Verletzung, Rechtsbeständigkeit und Verwertung von Patenten und Gebrauchsmustern sowie des Schutzes von Erfindungen und Know-how in den Bereichen Biotechnologie, Medizinprodukte und Pharma.

In den letzten zehn Jahren waren wir an praktisch allen großen Patentverletzungsverfahren im Pharmabereich beteiligt. Aufgrund unserer Einschaltung bei zahlreichen Produkteinführungen verfügen wir auch über umfangreiche Erfahrung in heilmittelwerberechtlichen Auseinandersetzungen. Neben Patentstreitigkeiten liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit auf der Lizenzierung und Übertragung von Patenten und von Know-how sowie auf Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Unsere Anwälte verfügen darüber hinaus über umfangreiche Erfahrung bei der Gestaltung und Verhandlung sektorspezifischer Verträge. Wir begleiten unsere Mandanten sowohl in der Produktentwicklungsphase (z. B. bei Ein- und Auslizenzierungen, Verträgen mit CROs über klinische Versuche, Entwicklungskooperationen etc.), als auch in der Vermarktungsphase (z. B. bei Lohnherstellungs- und Verantwortungsabgrenzungsverträgen, Co-Marketing- und Co-Promotion-Vereinbarungen, der Übertragung der Rechte an Produkten usw.).

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