Mandat

Suhrkamp Verlag mit Gleiss Lutz vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich: Formwechsel in die Suhrkamp Verlag AG darf umgesetzt werden

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2014 den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Umsetzung des Insolvenzplans für den Suhrkamp Verlag abgelehnt (2 BvR 1978/13). Damit kann das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Suhrkamp Verlag GmbH & Co., Kommanditgesellschaft wie geplant aufgehoben und der beschlossene Formwechsel in die Suhrkamp Verlag AG in das Handelsregister eingetragen werden.  

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des § 32 BVerfGG überwögen die Nachteile, die dem Suhrkamp Verlag sowie dessen Gläubigern und Autoren im Falle einer weiter verzögerten Umsetzung des Insolvenzplans drohten, gegenüber den Nachteilen, die der Medienholding AG als Beschwerdeführerin durch die Umwandlung ihrer Kommanditbeteiligung mit erheblichen Mitwirkungsrechten in die geplante Beteiligung als Aktionär entstehen. Insbesondere hat die Medienholding AG weder das Entstehen wirtschaftlicher Nachteile für sich noch alternative Sanierungsoptionen für den Suhrkamp Verlag hinreichend darlegen können.  

Der von den Gläubigern am 22. Oktober 2013 angenommene Insolvenzplan, der zur Sanierung des Suhrkamp Verlags unter anderem den Formwechsel in eine Aktiengesellschaft vorsieht, war durch Beschluss des Landgerichts Berlin vom 20. Oktober 2014 gemäß § 253 Abs. 4 InsO rechtskräftig geworden. Die Medienholding AG als Minderheitskommanditistin hatte daraufhin beim Bundesverfassungsgericht beantragt, die Umsetzung des Insolvenzplans im Wege einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde auszusetzen.  

Gleiss Lutz hat nach der befristeten Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2014 die gemäß § 94 Abs. 3 BVerfGG gewährte Gelegenheit zur Äußerung für den Suhrkamp Verlag wahrgenommen.  

Für den Suhrkamp Verlag ist das folgende Gleiss Lutz-Team tätig: Dr. Jörn Wöbke (Partner, Gesellschaftsrecht/Prozessführung, Hamburg), Dr. Andreas Spahlinger (Partner, Insolvenzrecht/Prozessführung, Stuttgart), Dr. Burghard Hildebrandt (Partner, Öffentliches Recht/Prozessführung, Düsseldorf), Dr. Matthias Tresselt (Partner ab 1. Januar 2015, Insolvenzrecht/Prozessführung, Stuttgart), Dr. Daniel Heck (Gesellschaftsrecht/Prozessführung/ Verfassungsrecht, Hamburg), Dr. Jacob von Andreae (Öffentliches Recht/Prozessführung, Düsseldorf), Prof. Dr. Michael Uechtritz (Partner, Verfassungsrecht, Stuttgart), Dr. Christian Mencke, Dr. Fabian Walla (beide Gesellschaftsrecht/Prozessführung, Hamburg), Matthias Müller (Gesellschaftsrecht/Insolvenzrecht, Stuttgart), Dr. Eva Koch, Dr. André Lippert (beide Öffentliches Recht, Düsseldorf), Dr. Johann Wagner (Partner, Insolvenzsteuerrecht, Hamburg).  

Gleiss Lutz berät die Gesellschaften des Suhrkamp Verlags seit dem Jahr 2013 in verschiedenen Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung sowie weiteren Gerichtsverfahren im Rahmen des Gesellschafterstreits.

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