Überblick über die neuen Regelungen in § 22f UStG und § 25e UStG
Hamburger Umsatzsteuerfrühstück
Referent
Dr. Hendrik Marchal, Dr. Johann Wagner
Dr. Hendrik Marchal, Dr. Johann Wagner
Veranstaltung
Hamburger Umsatzsteuerfrühstück
Hamburger Umsatzsteuerfrühstück
Kurzbeschreibung
Zum 1. Januar 2019 hat der Gesetzgeber in § 22f UStG neue Aufzeichnungspflichten der Plattformbetreiber und in § 25e UStG einen neuen Haftungstatbestand für Plattformbetreiber eingeführt. Der deutsche Gesetzgeber reagiert damit auf den massiven Ausfall von Umsatzsteuer und auf die Wettbewerbsbeeinträchtigungen, die in den letzten Jahren dadurch entstanden sind, dass Onlinehändler (insbesondere aus China) die Umsatzsteuer auf in Deutschland ausgeführte Lieferungen nicht abgeführt haben. Die Regelungen sind zwar bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten, allerdings gibt es Übergangsregelungen zum 1. März 2019 und zum 1. Oktober 2019.

Büro Hamburg
14/06/19
Kompetenzen
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