Mandat

Gleiss Lutz wehrt erfolgreich Millionenklage gegen das Land NRW wegen Finanzierung der Uniklinik Bonn ab

Gleiss Lutz hat das Land NRW erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen eine Klage der Asklepios-Kinderklinik Sankt Augustin („Asklepios“) auf Rückforderung vermeintlich unzulässiger Subventionen vom Universitätsklinikum Bonn („UKB“) vertreten. 

Asklepios hatte die Aufhebung sowie die Verpflichtung des Landes zur Rückforderung der an das Universitätsklinikum Bonn geleisteten Fördermittel und die Unterlassung einer finanziellen Unterstützung in der Zukunft begehrt. Mit der Förderung durch das Land NRW in Höhe von bis zu EUR 350 Millionen wurde u.a. die Errichtung eines Eltern-Kind-Zentrums inklusive Kinderherzzentrum am UKB ermöglicht. Das Verwaltungsgericht hat die Klage in vollem Umfang abgewiesen. 

Der Rechtsstreit ist Teil einer jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Asklepios und dem Land NRW. Gleiss Lutz hatte das Land bereits im Jahr 2022 erfolgreich gegen die von Asklepios vor dem Landgericht Bonn erhobene Zivilklage verteidigt. Nun ging es vor dem Verwaltungsgericht um den Vorwurf einer rechtswidrigen Finanzierung des UKB unter Verstoß gegen EU-Beihilferecht sowie verfassungs- und krankenhausrechtliche Vorgaben. Der Fall hatte wegen seiner wirtschaftlichen Dimension sowie seiner grundsätzlichen Bedeutung für den Bereich der Konkurrentenklagen Aufmerksamkeit erregt. 

Das folgende Gleiss Lutz-Team hat das Land NRW beraten und vertreten: 

Dr. Reimar Buchner (Partner), Dr. Julia Hornung (beide Öffentliches Recht/Healthcare & Life Sciences, beide Berlin), Dr. Ulrich Soltész (Partner), Dr. Christina Wolf (beide Kartellrecht/Beihilferecht, beide Brüssel), Dr. Matthias Sonntag (Partner, Life Sciences/Litigation, Düsseldorf). Gleiss Lutz ist seit vielen Jahren in großem Umfang im Bereich Healthcare & Life Sciences, insbesondere der Krankenhausfinanzierung, und im EU-Beihilferecht tätig.

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