Arbeitsrecht

Mindeststundenentgelt für Leiharbeitnehmer

Seit dem 1. April 2018 beträgt das Mindeststundenentgelt für Leiharbeitnehmer in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß § 3a AÜG i.V.m. § 2 LohnUGAÜV 3 EUR 9,27 und in den übrigen Bundesländern EUR 9,49.

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