Kompetenz

Thomas Winzer ist Leiter der Fachgebietsgruppe Arbeitsrecht von Gleiss Lutz. Er berät Unternehmen zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Seine Schwerpunkte liegen in der arbeitsrechtlichen Beratung bei komplexen Reorganisationen und Unternehmenstransaktionen, zu (regulierten) variablen Vergütungssystemen (insbesondere auch für Vorstände börsennotierter Unternehmen), bei Compliance-Untersuchungen und zu Fragen der Unternehmensmitbestimmung. Er verhandelt regelmäßig mit Betriebsräten und Gewerkschaften zu komplexen Projekten.

Vita

Sein Studium absolvierte Thomas Winzer in Heidelberg und München. Er ist seit 2009 Partner bei Gleiss Lutz. In den Jahren 2004/2005 war er im Rahmen eines Secondments bei einer Anwaltskanzlei in New York City und San Francisco tätig. Thomas Winzer spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
BAG: Anspruch auf tarifliches 13. Monatseinkommen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit infolge Arbeitsunfalls auf Betriebsweg

BAG, Urteil vom 12.11.2025 - 10 AZR 184/24, in: ArbRAktuell 2026, S. 76

Zur Veröffentlichung
Flexibilisierung im individuellen Arbeitsrecht

in: Arbeitsrecht 4.0, hrsg. von Arnold/Günther, 3. Aufl., 2026, S. 83-202

Zur Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen

Vorträge
26.01.2024 26/01 14:47 Uhr Frankfurt Frankfurt
Betriebsratsvergütung 2.0 – Ist jetzt alles klar? Jahrestagung Arbeitsrecht 2024 Zum Vortrag
13.09.2023 13/09 11:16 Uhr Webinar Webinar
Interessenausgleich und Sozialplan Zum Vortrag

Alle Vorträge

News
Gleiss Lutz berät McKinsey zum Beitritt von MIO Partners zu Neuberger Berman Zum Mandat
Brüssel Aktuell: Update – Mindestlohnrichtlinie bleibt im Wesentlichen in Kraft Zum Artikel
Gleiss Lutz berät voestalpine bei neuer Organisationsstruktur der High Performance Metals Division Zum Mandat
Brüssel Aktuell: Arbeitgeber-Schutzpflicht bei „Mitdiskriminierung“ von Eltern behinderter Kinder Zum Artikel
Gleiss Lutz berät SMBC Group bei signifikanter Erweiterung ihrer strategischen Allianz mit Jefferies Zum Mandat
Defence Readiness Omnibus – der nächste Schritt hin zur europäischen Verteidigungsfähigkeit Zum Artikel

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in: Arbeitsrecht 4.0, hrsg. von Arnold/Günther, 3. Aufl., 2026, S. 83-202

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