Kompetenz

Steffen Krieger berät Mandanten zum gesamten kollektiven und individuellen Arbeitsrecht. Er begleitet Unternehmen bei der Umstrukturierung (Betriebsübergänge, Personalanpassungen, Betriebsstilllegungen und -verlagerungen, Errichtung von Beschäftigungsgesellschaften), auch und gerade in Sanierungssituationen oder bei Insolvenzen, und berät und vertritt Arbeitgeber in Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern, Betriebs- und Personalräten und Gewerkschaften. Zudem zählt die arbeitsrechtliche Beratung bei Transaktionen zu seinen Schwerpunkten.

Vita

Steffen Krieger studierte in Tübingen. Seit 2009 ist er Partner bei Gleiss Lutz. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht

Steffen Krieger ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.

Steffen Krieger spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
BAG: Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

BAG, Urteil vom 21.5.2026 - 8 AZR 194/25 (F), in: ArbRAktuell 2026, S. 246

Zur Veröffentlichung
BAG: Mittelbare Diskriminierung - Betrachtung einer Teilgruppe der Benachteiligten genügt nicht

BAG, Urteil vom 28.1.2026 - 10 AZR 261/24, in: ArbRAktuell 2026, S. 227

Zur Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen

Vorträge
22.01.2021 22.01. 10:30 Uhr Webinar Webinar
Sanierungsverkauf – Alternative zur Betriebs(teil)schließung/ Personalabbau? Jahrestagung Arbeitsrecht 2021 Zum Vortrag
14.07.2020 14.07. 15:30 Uhr Webinar Webinar
Neue Formen der Betriebsratsarbeit Zum Vortrag

Alle Vorträge

News
Gleiss Lutz berät Rheinmetall beim Verkauf des Geschäftsbereichs Power Systems an AEQUITA Zum Mandat
Gleiss Lutz berät Saica Group beim Erwerb der Thimm Group Zum Mandat
Gleiss Lutz berät AUMOVIO beim Verkauf des Standorts Rheinböllen an RHB-Industries Zum Mandat
Gleiss Lutz berät die Unternehmensgruppe Frauenrath bei der Veräußerung des Bau- und Recycling-Geschäfts an Colas Zum Mandat
Gleiss Lutz berät Infineon Technologies AG bei EUR 570 Mio.-Erwerb eines Sensor-Portfolios von ams-OSRAM AG Zum Mandat
Gleiss Lutz berät The Coatinc Company beim vollständigen Rückerwerb des Familienunternehmens Zum Mandat

Alle News

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Steffen Krieger berät Mandanten zum gesamten kollektiven und individuellen Arbeitsrecht. Er begleitet Unternehmen bei der Umstrukturierung (Betriebsübergänge, Personalanpassungen, Betriebsstilllegungen und -verlagerungen, Errichtung von Beschäftigungsgesellschaften), auch und gerade in Sanierungssituationen oder bei Insolvenzen, und berät und vertritt Arbeitgeber in Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern, Betriebs- und Personalräten und Gewerkschaften. Zudem zählt die arbeitsrechtliche Beratung bei Transaktionen zu seinen Schwerpunkten.

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Steffen Krieger studierte in Tübingen. Seit 2009 ist er Partner bei Gleiss Lutz. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht

Steffen Krieger ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.

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BAG, Urteil vom 28.1.2026 - 10 AZR 261/24, in: ArbRAktuell 2026, S. 227

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