Kompetenz

Björn P. Ebert vertritt Mandanten in internationalen Handels- und Investitionsschiedsverfahren (insbesondere ICC, DIS und ICSID), grenzüberschreitenden Streitigkeiten und komplexen Gerichtsverfahren, insbesondere mit Bezug zu Vertriebsrecht, Vertragshändlerrecht, post-M&A Streitigkeiten, Versicherungsrecht sowie allgemeines Wirtschaftsrecht und Handelsrecht. Er steht auch als Schiedsrichter zur Verfügung. Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der Vollstreckung von Schiedssprüchen, einschließlich solcher der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, sowie auf Aufhebungsverfahren von Schiedssprüchen.

Vita

Sein Studium absolvierte Björn P. Ebert an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Er ist seit 2018 bei Gleiss Lutz. 2015 und 2016 war Björn P. Ebert als Visiting Scholar am Lauterpacht Centre of International Law der Universität Cambridge, Vereinigtes Königreich.

Björn P. Ebert war von 2021 bis 2023 Regionalkoordinator der DIS40 Stuttgart. Er ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), der Young Practitioners Group der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA 40), der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ArbAut), des Young Arbitrators Forum der Internationalen Handelskammer (ICC YAF), sowie der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV) und der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung e.V. (DJJV).

Björn P. Ebert spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
A Look at the Transatlantic Bookshelf

lnternational Justice, Tomorrow's Lawyer, Moral Progress in Dark Times and Why a Village of lndomitable Gaulish Warriors Who Adventure around the World Have Not yet Conquered the U. S. (despite a Great Crossing), in: TLJ 2024, pp. 41-44

Zur Veröffentlichung
Schiedsvereinbarungen in extra-EU Investitionsschutzabkommen mit Unionsrecht vereinbar – Zugleich Kommentar zu BGH, Beschluss vom 12. 10. 2023 – I ZB 12/23

in: RIW 2024, S. 193-195

Zur Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen

Vorträge
14.02.2023 14/02 01:00 Uhr
Internationale Verträge rechtssicher gestalten - Rechtswahl, UN-Kaufrecht, Gerichtsstand, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Rechtsdurchsetzung Zum Vortrag
30.09.2022 30/09 02:00 Uhr Webinar Webinar
EU Russlandsanktionen und deren praktische Auswirkungen auf Unternehmen: Überblick, Rechtsschutz und internationaler Investitionsschutz Deutsches Aktieninstitut e.V. - Roundtable European Affairs Zum Vortrag

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News
Unzulässigkeit von ICSID-Schiedsverfahren nach Energiechartavertrag Zum Artikel
Erneutes Update zum Energiechartavertrag und aktuelle Rechtsprechung des BGH zu intra-EU-Schiedsverfahren Zum Artikel
Das Eckpunktepapier zur geplanten Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts – ein Überblick Zum Artikel
Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts? – Das Eckpunktepapier des BMJ Zum Podcast
Update zum Energiechartavertrag Zum Artikel
Gleiss Lutz für die Deutsche Telekom erfolgreich: Schiedsspruch gegen Indien für vollstreckbar erklärt Zum Mandat

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Björn P. Ebert vertritt Mandanten in internationalen Handels- und Investitionsschiedsverfahren (insbesondere ICC, DIS und ICSID), grenzüberschreitenden Streitigkeiten und komplexen Gerichtsverfahren, insbesondere mit Bezug zu Vertriebsrecht, Vertragshändlerrecht, post-M&A Streitigkeiten, Versicherungsrecht sowie allgemeines Wirtschaftsrecht und Handelsrecht. Er steht auch als Schiedsrichter zur Verfügung. Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der Vollstreckung von Schiedssprüchen, einschließlich solcher der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, sowie auf Aufhebungsverfahren von Schiedssprüchen.

Vita

Sein Studium absolvierte Björn P. Ebert an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Er ist seit 2018 bei Gleiss Lutz. 2015 und 2016 war Björn P. Ebert als Visiting Scholar am Lauterpacht Centre of International Law der Universität Cambridge, Vereinigtes Königreich.

Björn P. Ebert war von 2021 bis 2023 Regionalkoordinator der DIS40 Stuttgart. Er ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), der Young Practitioners Group der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA 40), der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ArbAut), des Young Arbitrators Forum der Internationalen Handelskammer (ICC YAF), sowie der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV) und der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung e.V. (DJJV).

Björn P. Ebert spricht Deutsch und Englisch.

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Schiedsvereinbarungen in extra-EU Investitionsschutzabkommen mit Unionsrecht vereinbar – Zugleich Kommentar zu BGH, Beschluss vom 12. 10. 2023 – I ZB 12/23

in: RIW 2024, S. 193-195

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