ESG: Environment – Social – Governance

Gesellschaftsrecht

Investoren und andere Stakeholder legen zunehmend Wert auf soziale- und Umweltaspekte und nutzen ihre Einflussmöglichkeiten, damit Unternehmen diesen Aspekten Rechnung tragen. Unternehmen müssen ihre Corporate Governance und ihre Entscheidungsprozesse daher so ausgestalten, dass sie dieser Erwartung gerecht werden können. Durch die immer größere Bedeutung  nichtfinanzieller Berichterstattung sind Unternehmen zudem angehalten, Transparenz über Umwelt-, soziale und Governanceaspekte zu schaffen.

Die Qualität der Unternehmensführung ist für Investoren schon seit langem ein zentraler Faktor. Fragen etwa zu Compliance oder der Besetzung von Gremien sind regelmäßig Gegenstand von Hauptversammlungen oder Investorengesprächen. Zunehmend berücksichtigen Investoren auch soziale und Umweltaspekte bei der Entscheidung, in welche Unternehmen sie investieren und wie sie ihren Einfluss auf Unternehmen ausüben. Das zeigt sich beispielsweise in den Empfehlungen von Stimmrechtsberatern, die die Entlastung von Organmitgliedern, die Zustimmung zum Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder oder die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nur unterstützen, wenn die Gesellschaft von ihnen geforderte soziale oder ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.

Bleiben die Organe der Gesellschaft hinter den Anforderungen der Anteilseigner zurück, drohen Konsequenzen, etwa in Form von geringen Zustimmungswerten zu Hauptversammlungs- oder Gesellschafterbeschlüssen oder gar Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse.

Gleiss Lutz gehört zu den führenden Sozietäten in der Beratung zu Corporate Governance Fragen, zu Business Judgement Entscheidungen, zur Ausgestaltung von Vorstandsvergütungssystemen und in der Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere auch dabei, ESG-Gesichtspunkte angemessen zu berücksichtigen und damit den Anforderungen der Investoren gerecht zu werden sowie Haftungsrisiken zu vermeiden.

Schon seit der Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht im Jahr 2017 sind große kapitalmarktorientierte Gesellschaften zudem zur Berichterstattung über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung verpflichtet. Die Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung werden seither zunehmend ausgeweitet und verschärft, beispielsweise durch die EU-Taxonomie-Verordnung, die neue CSR-Richtlinie und die Berichtspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Wir beobachten und analysieren die Aktivitäten des europäischen und nationalen Gesetzgebers und beraten zu den gesetzlichen Vorgaben und Standards zur nichtfinanziellen Berichterstattung.