Grundrechtsschutz für Unternehmen
Unternehmen sind staatlichen Eingriffen in besonderem Maße ausgesetzt – insbesondere durch neue Gesetze und Rechtsakte. Das Verfassungsrecht schützt die grundrechtlich garantierten Interessen von Unternehmen gegen gesetzgeberische Maßnahmen und andere staatliche Beschränkungen. Der verfassungsgerichtliche Schutz von Unternehmensgrundrechten greift dann, wenn alle anderen fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten ausgeschöpft sind, und bietet oft das letzte wirksame Mittel, um grundrechtlich garantierte unternehmerische Interessen durchzusetzen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Interessen im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Freiheit und staatlicher Einflussnahme wirksam zu wahren. Dabei verbinden wir tiefgreifendes verfassungsrechtliches Verständnis mit unserem ausgeprägten Know-how für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer Mandanten.
„... im Verwaltungs- und Verfassungsrecht steht das Team für hohe Kompetenz ...“
Verfassungsrechtliches Prozessdesign
Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten behördlichen Maßnahme über gerichtliche Verfahren in allen Instanzen bis hin zur Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht oder den Landesverfassungsgerichten. Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung in der Prozessführung entwickeln wir bereits im fachgerichtlichen Verfahren ein Prozessdesign, das auf die Eröffnung und wirksame Durchsetzung späterer verfassungsrechtlicher Rechtsschutzmöglichkeiten gerichtet ist.
Durchsetzung von Unternehmensgrundrechten
Wir beraten Unternehmen bei der wirksamen Durchsetzung ihrer grundrechtlich geschützten Interessen und prüfen die Verfassungsmäßigkeit staatlicher Eingriffe in Unternehmensgrundrechte. Dabei zeichnen wir uns durch unsere hohe Expertise beim Vorgehen gegen gesetzgeberische Maßnahmen aus, denen Unternehmen oft in besonderem Maße ausgesetzt sind. Nachdem der Rechtsweg erschöpft ist, bietet das Verfassungsrecht oft das letzte und wirksamste Mittel, um unternehmerische Freiheiten gegenüber dem Staat durchzusetzen. Bei der Durchsetzung von Unternehmensgrundrechten konzipieren wir individuelle Prozessstrategien und vertreten unsere Mandanten in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, den Verfassungsgerichten der Länder, dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Verfassungsrechtliche Begleitung von Transformationsprozessen
Transformationsprozesse – etwa die Energiewende, die Verkehrswende oder die Digitalisierung – gehen häufig mit Eingriffen in unternehmerische Freiheiten einher. Wir begleiten Unternehmen durch diese Veränderungsprozesse und setzen uns für einen angemessenen Ausgleich zwischen politischen Zielen und wirtschaftlichen Interessen ein.
Grundrechte im Mehrebenensystem
Unternehmen agieren zunehmend im Spannungsfeld zwischen nationalem Verfassungsrecht und Unionsrecht. Wir beraten zu den komplexen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Grundrechtsebenen. Durch unser integriertes Beratungsangebot gewährleisten wir einen umfassenden Grundrechtsschutz auf allen Ebenen.