Jedes international ausgerichtete Unternehmen muss bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen damit rechnen, seine elektronischen Daten als Beweismittel offenlegen zu müssen. Vor allem in den USA sind Unternehmen aufgrund der „pre-trial discovery“-Regelung als Beklagte schon vor Prozessbeginn zur Offenlegung sämtlicher möglichen Beweismittel verpflichtet. Hierdurch sehen sich sowohl die Rechtsabteilungen als auch die IT der Unternehmen vor schwerwiegende Herausforderungen gestellt. Denn elektronische Dokumente erlangen eine immer stärkere Bedeutung bei der Beweisführung für gerichtliche Verfahren. Allein die Archivierung und selektive Abrufung der elektronischen Datenmassen ist eine Aufgabe enormen Ausmaßes, zumal auch die gesamte interne und externe E-Mail-Kommunikation als Beweismittel genutzt werden kann. Hinzu kommt, dass die rechtliche Lage bei internationalen Rechtsstreitigkeiten unklar ist. US-amerikanisches Recht kann nur begrenzt für europäische Unternehmen geltend gemacht werden, doch in der Praxis werden diese internationalen Rechtsgrundsätze nicht immer umgesetzt. Aufgrund dieser schwierigen Umstände besteht bei international ausgerichteten Unternehmen ein starker Informationsbedarf, um sich bestmöglich für E-Discovery-Verfahren zu wappnen.
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Veranstaltung
E-Discovery "Elektronische Beweismittelbeschaffung in den USA und Europa – Aktuelle Rechtslage – IT-Umsetzung"
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Berlin
00:00 Uhr
25.08.2008