Das Tarifrecht steht im Fokus. Die Auswirkungen von Streiks auch kleinerer Gewerkschaften sind für jeden spürbar. Die Politik hat reagiert. Das Gesetz zur Tarifeinheit soll nach derzeitigem Stand Ende Mai im Bundestag verabschiedet werden. Löst es die Probleme? Müssen sich Unternehmen nach Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes nur noch mit einer Gewerkschaft im Betrieb auseinandersetzen? Welche Gewerkschaft kann im Betrieb noch streiken? Können trotz Tarifeinheit mehrere Tarifverträge gleichzeitig zur Anwendung kommen?
Weiterhin versucht der Gesetzgeber, die Geltung von Tarifverträgen auch bei nicht tarifgebundenen Unternehmen durchzusetzen. Die Anforderungen an eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurden durch das Mindestlohngesetz erheblich gesenkt. Was bedeutet das für die Praxis? Wie läuft eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung jetzt ab? Wenn nicht tarifgebundene Arbeitgeber in die Tarifbindung gezwungen werden – können sie sich dagegen wehren? Und wie ist es, wenn das Unternehmen anderweitig tarifgebunden ist oder einen Haustarifvertrag hat? Helfen arbeitsvertragliche Regelungen? Gelten für die Gewerkschaftsmitglieder andere Arbeitsbedingungen als für die nicht-organisierten Arbeitnehmer?
Diese und viele weitere Fragen diskutieren wir in unserem Gesprächskreis Arbeitsrecht zum Thema Tarifrecht im Umbruch.
Referent
Veranstaltung
Gesprächskreis Arbeitsrecht: Tarifrecht im Umbruch
Beschreibung
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Frankfurt
00:00 Uhr
23.06.2015
Kompetenz