Die besonderen Anforderungen, die sich aus dem neuen EU-Beihilferecht für die staatliche Wirtschaftsförderung ergeben, bilden den Schwerpunkt der Schulungsveranstaltung. Nach einer einführenden Darstellung und Diskussion der EU-beihilferechtlichen Grundlagen geht es vor allem um das Erkennen und Vermeiden von anmeldepflichtigen Beihilfen in den Bereichen der nicht-monetären Wirtschaftsförderung und der Innovationsförderung. Die Teilnehmer werden anhand konkreter Fallbeispiele für die EU-beihilferechtlichen Besonderheiten sensibilisiert und erhalten einen umfassenden Überblick über typische Situationen, in denen das EU-Beihilferecht in ihrem Arbeitsalltag relevant wird.
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31.08.2016
Kompetenz