Nach der Novelle durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) vom 24. Juni 2004 soll mit dem "Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte" erneut eine Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) voraussichtlich zum 01. Januar 2007 in Kraft treten.
Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden durch eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bau- und Planungsrechts zu stärken. Schwerpunkt ist die Einführung eines neuen beschleunigten Verfahrens für sog. Bebauungspläne der Innenentwicklung, das künftig in einer Vielzahl von Planungsfällen Anwendung finden dürfte. Weitere wichtige Änderungen betreffen u. a. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, ein erweitertes Instrumentarium zur Steuerung zentraler Versorgungsbereiche sowie das Planerhaltungsrecht und veränderte Fristen bei Normenkontrollanträgen.
Die Fachtagung führt erstklassige Experten aus Rechtsprechung, Wissenschaft, Anwaltschaft, Verwaltung und Verbänden zusammen, die zu den wichtigsten aus der Novelle für die Anwendungspraxis resultierenden Änderungen Stellung nehmen und diese mit Ihnen diskutieren werden.
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Berlin
00:00 Uhr
06.02.2007
Kompetenz