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BAG: Im Fall einer Tarifkollision wird der Minderheitstarifvertrag unmittelbar kraft Gesetzes verdrängt

Anm. zu BAG, Beschluss vom 19.3.2025 – 4 ABR 35/23

Autoren
Arnold, Christian
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BAG: Im Fall einer Tarifkollision wird der Minderheitstarifvertrag unmittelbar kraft Gesetzes verdrängt

Anm. zu BAG, Beschluss vom 19.3.2025 – 4 ABR 35/23, in: ArbRAktuell 2025, S. 365

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