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BAG: Die Klagefrist des § 4 KSchG gilt auch für die Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Kündigungsverbot aufgrund Befristung

BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 480/09

Autoren
Arnold, Christian
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BAG: Die Klagefrist des § 4 KSchG gilt auch für die Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Kündigungsverbot aufgrund Befristung

BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 480/09, in: ArbRAktuell 2010, S. 499

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