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BAG: Die Aufhebung einer durch Gesamtzusage getroffenen Regelung hat nur Wirkung für die Zukunft

BAG, Urteil vom 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

Autoren
Arnold, Christian
Details
BAG: Die Aufhebung einer durch Gesamtzusage getroffenen Regelung hat nur Wirkung für die Zukunft

BAG, Urteil vom 23.09.2009 - 5 AZR 628/08, in: ArbRAktuell 2010, S. 15

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