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Schiedsverfahren gegen Turkmenistan: Deutscher Investor mit Gleiss Lutz auch im Annullierungsverfahren erfolgreich

In einem Annullierungsverfahren nach den Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) der Weltbank in Washington, D.C. hat ein internationales Annullierungskomitee am 15. Januar 2016 einen von Gleiss Lutz im Jahr 2014 erstrittenen Investitionsschiedsspruch bestätigt.

Dem deutschen Investor Adem Dogan war in diesem Schiedsspruch Schadensersatz wegen der Enteignung und Zerstörung seiner Hühnerfarm durch Turkmenistan sowie Erstattung der Prozess- und Anwaltskosten zugesprochen worden. Es handelt sich um einen Präzedenzfall für die Sicherung der rechtsstaatlichen Behandlung ausländischer Investitionen in Turkmenistan, der zudem die Bedeutung des Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unterstreicht.

Im Jahr 1999 hatte der deutsche Staatsangehörige Adem Dogan auf einem vom turkmenischen Staat gepachteten Gelände eine Hühnerfarm nach modernsten westlichen Standards errichtet. Ab 2002 unternahm die turkmenische Regierung mehrere Anläufe, die profitable Farm rechtswidrig zu enteignen. Trotz intensiver diplomatischer und politischer Bemühungen höchster deutscher Stellen sowie des damaligen Hohen Vertreters der EU für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, kam es zur Enteignung. Schließlich wurde die Hühnerfarm durch turkmenisches Militär nahezu vollständig zerstört.

In dem 2009 eingeleiteten Schiedsverfahren, das dem nunmehr beendeten Annullierungsverfahren zugrunde lag, hatte das Schiedsgericht entschieden, dass Adem Dogan eine vom deutsch-turkmenischen Investitionsschutzabkommen geschützte Investition getätigt hat, und Turkmenistan zum Ersatz des durch die rechtswidrigen Maßnahmen entstandenen Schadens verpflichtet. Den Schiedsspruch vom 12. August 2014 griff Turkmenistan mit einem Annullierungsantrag an und beantragte zugleich die Aussetzung der Vollstreckung.

In dem sich anschließenden Annullierungsverfahren konnte Gleiss Lutz im November 2014 einen ersten Erfolg erringen und das Annullierungskomitee davon überzeugen, die Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe der ausgeurteilten Summe auszusetzen. Die von Staaten nur in seltenen Ausnahmefällen geforderte Sicherheitsleistung wurde von Turkmenistan im Dezember 2014 erbracht. Nach einer mündlichen Verhandlung in Paris im Juli 2015 hat das Annullierungskomitee nunmehr mit Entscheidung vom 15. Januar 2016 den Schiedsspruch zugunsten von Adem Dogan in vollem Umfang bestätigt und die volle Erstattung seiner Anwaltskosten angeordnet. Damit steht endgültig fest, dass die entschädigungslose Enteignung Adem Dogans im Jahr 2007 völkerrechtswidrig war und Turkmenistan Entschädigung zu bezahlen hat.

Adem Dogan wurde im Investitionsschiedsverfahren sowie im anschließenden Annullierungsverfahren vertreten von den Gleiss Lutz-Anwälten Dr. Stephan Wilske (Partner, Federführung), Dr. Lars Markert (beide Stuttgart), Dr. Martin Raible (Partner, Düsseldorf), Todd J. Fox, Dr. Laura Bräuninger (beide Stuttgart) sowie Dr. Melanie Eckardt (Frankfurt).

Gleiss Lutz berät deutsche und ausländische Investoren regelmäßig zur Fragen des internationalen Investitionsrechts, sei es bei der Strukturierung von Auslandsinvestitionen oder deren Schutz gegen rechtswidrige Maßnahmen von Gaststaaten.

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