Mandat

Glücksspielstaatsvertrag verfassungswidrig?

Die Mehrheit der Bundesländer plant einen Glücksspiel-
staatsvertrag. Dieser würde laut Expertenmeinung ab Januar 2008 ein Chaos auf dem deutschen Glücksspielmarkt auslösen.

Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz, Of Counsel im Berliner Büro von Gleiss Lutz, merkt dazu an: „Deutschland kann sich schlechte Gesetze nicht erlauben. Der Glücksspielstaatsvertrag wäre solch ein schlechtes Gesetz: Er verstößt mehrfach gegen das Grundgesetz und bricht europäisches Recht. Die Folge wäre ein Rechtschaos bei Lotto, Lotterien und Sportwetten. Das müssen die Ministerpräsidenten am 14. Juni in Berlin verhindern.“

Gleiss Lutz berät bereits den AC Mailand, den SV Werder Bremen sowie bwin bezüglich des Werbeverbots für Sportwetten. Außerdem hat Gleiss Lutz im Februar diesen Jahres im Auftrag des >> Deutschen Fußball Bundes sowie der Deutschen Fußball Liga ein Rechtsgutachten verfasst, das aufzeigt, dass das Wettmonopol in Deutschland gegen Grundrechte und bestehendes Europarecht verstößt. Tätig waren Prof. Dr. Rupert Scholz, Prof. Dr. Clemens Weidemann, Dr. Hans Schlarmann sowie Dr. Christiane Freytag.

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