Gleiss Lutz hat die zur Krieger Gruppe (Möbel Höffner, Möbel Kraft, Sconto) gehörende Krieger Grundstück GmbH erfolgreich in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten und damit den Weg für die Errichtung eines Möbeleinrichtungshauses mit 45.000 m² Verkaufsfläche auf dem ehemaligen Radio-Bremen-Gelände in Bremen-Osterholz frei gemacht.
Gleiss Lutz hatte für Krieger in Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde Bremen den entsprechenden Bebauungsplan entwickelt, der bereits im Jahr 2007 verabschiedet wurde. Die Stadt Achim, eine Nachbargemeinde von Bremen, erhob gegen den Bebauungsplan Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Bremen, weil sie befürchtete, es werde zu viel Kaufkraft aus ihrem Gebiet abgezogen. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage ab und stellte fest, der Bebauungsplan sei rechtmäßig. Dagegen legte die Stadt Achim Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. In der mündlichen Verhandlung vom Donnerstag, den 29. April 2010, hat das Bundesverwaltungsgericht nun die Revision der Stadt Achim zurückgewiesen und die Entscheidung des OVG Bremen bestätigt.
Streitpunkt im Verfahren war unter anderem die für Bremen ganz grundsätzliche Frage, ob der Umstand, dass Bremen keine eigene Raumordnungsplanung betreibt, zur Unwirksamkeit des Flächennutzungsplanes und damit auch zur Unwirksamkeit der aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungspläne führt. Zu diesem Punkt ist das Bundesverwaltungsgericht der Argumentation von Gleiss Lutz und der Stadtgemeinde Bremen gefolgt und hat festgestellt, dass das Fehlen eines an sich vorgesehenen Raumordnungsplanes in Bremen nicht zur Unwirksamkeit der Flächennutzungsplanung führt.
Gleiss Lutz hat die Firma Krieger, die als Betroffene zu dem Verfahren beigeladen war, vertreten. Das Team bestand aus Prof. Dr. Hans Schlarmann (Partner, Stuttgart), Dr. Christian Hamann (Berlin) und Thomas Krappel (Stuttgart, alle Öffentliches Recht).
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