Gleiss Lutz hat Infineon Technologies AG in einem Untersuchungsverfahren der Europäischen Kommission zu DRAM Chips vertreten, welches gestern mit der ersten “Settlement”-Entscheidung im Europäischen Kartellrecht abgeschlossen wurde. Nach dem “Settlement”-Verfahren, das im Jahre 2008 eingeführt wurde, können Unternehmen, die ihre Beteiligung an einem Kartell einräumen und die Verantwortung hierfür übernehmen, eine Bußgeldreduzierung von 10 % erhalten.
Die Entscheidung betrifft den Informationsaustausch zwischen DRAM-Produzenten betreffend einzelne große PC/Server OEMs, der vor mehr als 8 Jahren stattgefunden hatte. Infineon hat seit Beginn des Verfahrens im Jahre 2002 vollumfänglich mit der Kommission kooperiert. Der Verstoß war bereits Gegenstand einer Untersuchung des U.S. Department of Justice, die im Jahre 2002 begonnen hatte.
Der Fall wurde von Dr. Ingo Brinker (Partner, München), Dr. Ulrich Soltész (Partner, Brüssel) und Christian von Köckritz (Brüssel) betreut.
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