Mandat

Gleiss Lutz erzielt Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Nichtraucherschutzgesetze

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin im Hinblick auf die Gaststätten teilweise verfassungswidrig sind. Im Auftrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands e. V. (DEHOGA) hat Gleiss Lutz für einzelne Gastwirte und Diskothekenbetreiber Verfassungsbeschwerden erhoben. Die Entscheidung betrifft Einraum-Gaststätten („Eckkneipen“) und Diskotheken, zu denen Jugendliche unter 18 keinen Zutritt haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in vollem Umfang der Argumentation der Beschwerdeführer angeschlossen. Die Nichtraucherschutzgesetze stellen eine unverhältnismäßige Belastung speziell dieser Gastwirte und damit eine Verletzung ihrer grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit dar. Ab sofort ist damit das Rauchen in Einraum-Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Nutzfläche, die ausschließlich über eine Schankkonzession verfügen, wieder erlaubt. Der Betreiber der Gaststätte muss lediglich auf die Möglichkeit zum Rauchen durch ein Schild hinweisen. Auch das generelle Rauchverbot in Diskotheken wird aufgehoben, es verstößt gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Hier dürfen die Betreiber zukünftig einen abgetrennten Raucherraum einrichten, solange sich dort keine Tanzfläche befindet.

Das Bundesverfassungsgericht hat allgemeine Vorgaben an ein Rauchverbot formuliert. Bis Ende 2009 müssen Baden-Württemberg und Berlin Neuregelungen für den Nichtraucherschutz in Gaststätten erlassen. Bis dahin gilt die kraft Richterrecht geltende Übergangsregelung. Die anderen Bundesländer mit vergleichbaren Regelungen sind im Ergebnis von dem Richterspruch genauso betroffen, auch wenn sie vor Gericht nicht Partei waren: Auch dort ist das Rauchverbot in Einraum-Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Nutzfläche verfassungswidrig. Gleiches gilt für absolute Rauchverbote in Diskotheken. Unter den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Voraussetzungen kann dort ab sofort wieder geraucht werden. Auch diese Bundesländer müssen ihre Gesetze bis Ende 2009 korrigieren.

Folgendes Gleiss Lutz Team war tätig: Prof. Dr. Rupert Scholz (Of Counsel), Prof. Dr. Christoph Moench (Partner) (beide Büro Berlin).

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