Gleiss Lutz hat für drei Unternehmen, die im Bereich der Ver- und Entsorgung von Kernbrennstoffen tätig sind, mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen gegen das Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe in den Bremischen Häfen eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erwirkt. Ziel ist die Nichtigerklärung der entsprechenden Regelung des Bremer Hafenbetriebsgesetzes.
Die Kammer unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bremer Verwaltungsgerichts, Peter Sperlich, schloss sich der vorgetragenen Auffassung an, dass der entsprechende Widmungsakt nach dem Bremer Hafenbetriebsgesetz den Umschlag von Kernbrennstoffen verbietet und daher gegen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundesgesetzgebers für den gesamten Bereich der Kernenergie und der Kernbrennstoffe (Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 GG) verstößt. Diese bislang ungeklärte verfassungsrechtliche Grundsatzfrage hat einen weitreichenden Präzedenzcharakter. Auch für andere Häfen oder ähnliche Verkehrsinfrastruktureinrichtungen – wie Binnenhäfen, Landesstraßen etc. – existieren bereits vergleichbare Überlegungen, um Kernbrennstoffe oder sonstige politisch umstrittene Waren und Güter auszuschließen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in ein bis drei Jahren zu erwarten.
Das Verwaltungsgericht folgte ferner auch der Argumentation, dass die Regelung zusätzlich gegen die unionsrechtlichen Grundsätze des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs verstoßen könnte und daher grundsätzlich auch die Voraussetzungen für eine Vorlage an den EuGH vorliegen, die jedoch vorerst noch nicht veranlasst wurde.
Das Verfahren wird von den Gleiss Lutz-Anwälten Prof. Dr. Christoph Moench (Partner) und Dr. Marc Ruttloff (beide öffentliches Recht, Berlin) betreut, die unter anderem derzeit auch für E.ON das Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Atomausstieg und das Amtshaftungsverfahren wegen der dreimonatigen Betriebsstilllegung gegenüber den Kernkraftwerken Isar 1 und Unterweser während des sog. Moratoriums führen.
